Immobilien gehören zum Nachlass

St. Ingbert. Im Rahmen der monatlichen Informationsveranstaltungen der Eigentümerschutzgemeinschaft "Haus & Grund St. Ingbert und Umgebung" wird am Mittwoch, 9. Mai, ein Vortrag zum Thema "Die Immobilie im Erbfall und bei Ehescheidungen" angeboten. Immobilien sind eine beliebte Geldanlage und dienen den Eigentümern zur Altersvorsorge und Einkommensquelle

St. Ingbert. Im Rahmen der monatlichen Informationsveranstaltungen der Eigentümerschutzgemeinschaft "Haus & Grund St. Ingbert und Umgebung" wird am Mittwoch, 9. Mai, ein Vortrag zum Thema "Die Immobilie im Erbfall und bei Ehescheidungen" angeboten. Immobilien sind eine beliebte Geldanlage und dienen den Eigentümern zur Altersvorsorge und Einkommensquelle. Im Todesfall gehört die Immobilie zum Nachlass. Falls nicht nur ein Alleinerbe sondern eine Erbengemeinschaft existiert, können Konflikte entstehen, weil unterschiedliche Interessen über die Verwendung oder Verwertung der Immobilie aufeinander treffen können. Gleiches gilt für den Fall, dass Eheleute Miteigentümer einer Immobilie sind und nach Scheitern der Ehe das Nutzungsrecht über diesen Vermögenswert geklärt werden muss.Rechtsanwalt Peter Meiser-Gadelrabb, Fachanwalt für Familienrecht in der Kanzlei Wagner & Abel in St. Ingbert, wird Lösungswege bei Konflikten aufzeigen und Anregungen geben, wie Streitigkeiten bereits im Vorfeld vermieden werden können.Der Vortrag beginnt um 19 Uhr im Nebensaal "Altenbegegnungsstätte" der Stadthalle. red

Weitere Infos durch das Büro des Vereins, Rickertstraße 42, Tel. (06894) 65 22

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