Saarpfalz-Park Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Bexbach · Viele Arbeitgeber setzen befristete Arbeitsverträge ein: sei es, weil sie sich in der Gründungsphase befinden oder auch, weil sie so auf einen wechselnden Arbeitsanfall flexibel reagieren können. Dabei sei es wichtig zu wissen, welche Voraussetzungen Gesetzgeber und Rechtsprechung an die Befristung eines Arbeitsverhältnisses stellen, damit es wirksam ist.

Unterlaufen dem Arbeitgeber hier Formfehler, führe das in aller Regel zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Das schreibt die IHK Saarpfalz als Hintergrund zu einem Vortrag: Die Referentin Heike Cloß, Geschäftsführerin und Justiziarin der IHK Saarland, werde unter dem Titel „Arbeitsrecht für Arbeitgeber: Arbeitsverträge befristen – und zwar richtig“ am Dienstag, 14. Mai, 19 Uhr, im Gründer- und Mittelstandszentrum, Saarpfalz-Park 1 in Bexbach, erläutern, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine wirksame Befristungsvereinbarung vorliegt, wie oft eine Befristung verlängert werden kann und welche Auswirkung die Befristung auf den Kündigungsschutz hat.

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