Urteil am Amtsgericht St. Ingbert Attacke nach Corona-Protest: Mann wegen Angriffs auf Journalist in Homburg verurteilt

St Ingbert · In St. Ingbert ist am Mittwochmorgen ein 42-jähriger Saarländer vor dem Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann einen Journalisten am Rande eines Corona-Protestes in Homburg Anfang des Jahres attackiert habe.

Das Amtsgericht St. Ingbert hat im Falle einer Attacke auf einen Journalisten bei einer Querdenker-Demo in Homburg nun geurteilt. (Symbolfoto)

Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Vor dem Amtsgericht St. Ingbert ist ein 42-jähriger Saarländer am Mittwoch, 14. September, wegen Nötigung und Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 1600 Euro (80 Tagessätze) verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er im Januar am Rande eines Protestes gegen die Corona-Maßnahmen in Homburg einen Journalisten attackiert und mit einem Kopfstoß verletzt zu haben. Der Vorfall, der auch auf Kamera festgehalten wurde, hatte damals überregional für Aufsehen gesorgt.

Angeklagter bestreitet zur Querdenker-Szene zu gehören

Der Angeklagte gab zu Beginn der Verhandlung am Dienstag zu, dass er versucht habe, den Journalisten am Filmen hindern zu wollen, da er sich in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt sah. Allerdings bestritt er die Schwere des Kopfstoßes. Zudem habe er sich durch die Veröffentlichung des Videos in den Medien „vorverurteilt“ gefühlt. Während der Verhandlung widersprach der 42-Jährige verschiedenen Darstellungen, nachdem er der lokalen Querdenker-Szene zuzuordnen sei.

Das Gericht sah es aufgrund der Videoaufnahmen und Zeugenaussagen jedoch als erwiesen an, dass der Angeklagte den Pressefotografen attackiert und eine Verletzung zumindest „billigend in Kauf genommen“ habe, und verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen. Die Richterin folgte damit einem entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft.

Gelächter und Zwischenrufe von Zuschauern im Gericht

Der Prozess im Amtsgericht stand unter besonderem Polizeischutz. Im Vorfeld war in einschlägigen Chatgruppen auf Telegram dazu aufgerufen worden, dem Prozess beizuwohnen, um „Solidarität“ mit dem Angeklagten zu zeigen. Die Richterin mussten einen Teil der Prozesszuschauer zudem mehrfach auf die im Saal geltende Maskenpflicht hinweisen. Auch fielen immer wieder Personen aus den Zuschauerrängen auf, die die Verhandlung mit Gelächter und Zwischenrufen störten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.