Barrierefreiheit in St. Ingbert Hohe Sicherheitsrisiken für Sehbehinderte

St. Ingbert · Das Blindenleitsystem im Stadtgebiet von St. Ingbert weist laut dem Blinden- und Sehbehindertenverein gravierende Mängel auf.

 Ein fehlerhaftes Auffindefeld zu einer Ampel. Eigentlich sollten hier Noppen- statt Rillenelemente verlegt sein.

Ein fehlerhaftes Auffindefeld zu einer Ampel. Eigentlich sollten hier Noppen- statt Rillenelemente verlegt sein.

Foto: Selina Summer

„Entschuldigung, können Sie mir sagen, wie ich zum Bahnhof komme?“, fragt ein junger Mann mit weißem Stock in der Hand eine vorbeieilende Passantin. An seiner Jacke ist eine gelbe Armbinde mit drei schwarzen Punkten befestigt. Die Angesprochene bleibt stehen und lächelt. „Sicher. Gehen Sie die Straße gerade aus bis zur Kreuzung, dort links, unter der Brücke durch und dann weiter geradeaus. Auf der rechten Seite liegt der Bahnhof. Ist ausgeschildert. Ein gelbes Haus, gar nicht zu verfehlen.“ Dann eilt sie hektisch weiter. Er bleibt verdutzt zurück. Immerhin, mit dem ersten Teil der Antwort kann er etwas anfangen. Zur Kreuzung, dann links. Sich in einer fremden Stadt zurechtzufinden fällt vielen Menschen nicht leicht. Erschwert ein Handicap die Orientierung, wird es noch komplizierter.

Wie zum Beispiel findet jemand besagtes Gebäude, der es nicht sieht oder die Beschilderung nicht lesen kann? Aber alleine der Weg über eine Kreuzung kann schon zum Problem werden. Barrierefreiheit lautet das Stichwort, mit dem sich die Gemeinden immer mehr auseinandersetzen – zum Glück. Auch in St. Ingbert werden Straßenübergänge, Fußgängerwege und öffentliche Plätze für Menschen mit Einschränkungen optimiert. Abgesenkte Bordsteinkanten, Rampen und Aufzüge für Rollstuhl- und Rollatorfahrer, aber auch Ampeln mit akustischen oder fühlbaren Signalen und ein neues Leitliniensystem für Blinde sowie Menschen mit Seheinschränkung werden bei den Straßenarbeiten gleich mitverlegt.

Dabei ist vielen Leuten gar nicht klar, wozu genau die weißen Platten mitten auf dem Bürgersteig gut sind. Ihre besondere Beschaffenheit dient Nutzern von Blindenstöcken als zu ertastende Orientierungshilfe. Mit den Stockspitzen ertastbare Rillen und Noppen erklären in einer ganz eigenen Sprache, wo man langgehen kann, wann auf Gefahren zu achten ist oder an welcher Stelle bestimmte Ziele und Eingänge zu finden sind. Die kontrastreiche Farbgebung zum restlichen Bodenbelag stellt außerdem für Menschen mit Seheinschränkung eine Unterstützung dar. In Deutschland sind diese sogenannten „Bodenindikatoren im öffentlichen Raum“ in der DIN Norm 32984 festgelegt. Dennoch findet sich in den Städten kein einheitliches System. Die Kennzeichnung bestimmter Stellen erfolgt oft nicht einheitlich und sorgt bei den Betroffenen für Verwirrung.

Auch im Stadtgebiet St. Ingbert ist das der Fall. Gleich mehrere gravierende Mängel haben sich in das Leitliniensystem der Mittelstadt eingeschlichen. Der auffälligste Fehler ist die Positionierung der Ampeln. Sie stehen mittig auf den Platten, die den Weg zur Fußgängerfurt anzeigen, statt an deren Ende direkt daneben. Jemand, der sich auf das Leitliniensystem verlässt, läuft unweigerlich dagegen. „Das ist keinesfalls normgerecht“, erklärt Michael Klingler, Referent für Umwelt und Verkehr des Blinden- und Sehbehindertenvereins Saar. „Hier wird eine wichtige Grundregel verletzt: Auf Leitsystemen dürfen keine Hindernisse stehen.“ Weder Gehwegaufsteller, noch Pfosten, Schilder oder eben Ampeln. Aber auch die Verwendung der richtigen Leitelemente ist von großer Bedeutung. In eine bestimmte Richtung verlaufende Rillen zeigen an: „Hier müssen Sie langgehen!“. Noppenplatten hingegen markieren sogenannte Auffindestreifen: „Achtung! Hier finden Sie etwas!“. Zum Beispiel die Stelle, an der man eine Straße überqueren kann. Dort verlaufen die Noppenplatten üblicherweise quer über den Bürgersteig hinweg. Werden hierfür, wie an vielen Stellen in St. Ingbert, allerdings Rillenelemente verlegt, leitet man die Nutzer des Systems dazu an, gegen eine Mauer, Hauswand oder auf einen Grünstreifen zu laufen. Ein hohes Unfallrisiko, betont Klingler.

Das Gleiche gilt für die Gestaltung der Übergänge zur Fahrbahn. Idealerweise folgt im Anschluss an den Auffindestreifen zur Ampel ein breiter, extra mit Rillenplatten gekennzeichneter Bereich, das sogenannte Richtungsfeld. Anschließend kommt die Bordsteinkante. Diese ist zur Erkennung des Fahrbahnbereichs für Blinde besonders wichtig. Ist sie, wie an vielen Stellen der St. Ingberter Innenstadt, abgesenkt, muss dies mit einem gesonderten Sperrfeld angegeben sein. Denn was Menschen mit einer Gehbehinderung das Überqueren der Straße erleichtert, kann Menschen mit Seheinschränkungen die Unterscheidung zwischen Bürgersteig und Fahrbahn durchaus erschweren. Hier ist eine deutliche Differenzierung erforderlich. Mindestens drei Zentimeter hoch soll der Bordstein laut DIN-Norm sein, wenn der Übergang gemeinsam genutzt wird. Ist ausreichend Platz vorhanden, sollten die Fußgängerfurten sogar geteilt werden. Mit einer Absenkung auf der einen und einem Bordstein auf der anderen Hälfte. Die Ampel muss dann zwischen diesen beiden Bereichen platziert werden, so dass alle Nutzer sie erreichen können. Umsetzungen mit abgesenkten Bordsteinen direkt im Anschluss an das Richtungsfeld, wie sie in St. Ingbert mehrfach zu finden sind, seien jedoch in keiner Weise zulässig, so Klingler. Auch nicht, wenn sie mit eigenen, speziellen Platten kenntlich gemacht werden. Die darauf häufig genutzte Rautenstruktur sei zu klein und mit einem Blindenstock kaum ertastbar.

 Fehlerhafte Leitlinien mit Ampelpfosten mitten auf den Bodenindikatoren an der Kreuzung Poststraße / Schlachthofstraße.

Fehlerhafte Leitlinien mit Ampelpfosten mitten auf den Bodenindikatoren an der Kreuzung Poststraße / Schlachthofstraße.

Foto: Selina Summer

Klingler rät aufgrund des hohen Sicherheitsrisikos zu einer ausführlichen Prüfung. Es müsse geklärt werden, wer für die Umsetzung verantwortlich ist und ob gegebenenfalls ein Rückbau erforderlich sei. Der Blinden- und Sehbehindertenverein plant eine Anfrage an die Stadt St. Ingbert zu richten und um Stellungnahme zu bitten. Die Stadtverwaltung berät aktuell über den Sachverhalt. Wie mit dem St. Ingberter Leitliniensystem weiter verfahren werden soll, wird sich zeigen.

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