Feuerwehrgerätehaus Rohrbach Hohe Anforderung beim Bau des Feuerwehrgerätehauses

Rohrbach · (con) Nachdem es der Ortsrat Rohrbach in der Vergangenheit leid war, anlässlich jeder Sitzung bei der Verwaltung nach dem Sachstand rund ums Feuerwehrgerätehaus nachfragen zu müssen, wurde dieses Thema als Dauerbrenner auf die Tagesordnung gesetzt. Heute diskutiert man nicht mehr über das „Ob“, sondern eher über das „Wo“ und „Wann“. Die Verwaltung teilte dem Ortsrat mit, dass die topografische Aufnahme des betreffenden Geländes in der Nähe der Festwiese mittlerweile abgeschlossen und das Ergebnis die Grundlage für die weiteren Planungen sei. Mit dem Wasserversorger habe es Abstimmungsgespräche gegeben und eine Stellungnahme, den Schutz der Brunnen unterhalb des künftigen Standortes betreffend. In dieser schließen sich die Stadtwerke St. Ingbert den Ausführungen des Landesamtes für Umweltschutz und Arbeitssicherheit (LUA) an, dass die Zustimmung gemäß Wasserschutzgebietsverordnung von der Art der Gründung (Flachgründung) des Feuerwehrgerätehauses, dem Umgang und der Lagerung sowie der Rückhaltung wassergefährdender Stoffe abhängig macht.

Das bedeutet: Die Errichtung des Neubaus an dieser Stelle ist zwar nicht ausgeschlossen, es gibt aber restriktive Nutzungseinschränkungen und höchste Anforderungen an die Bauausführung. Die Gutachten würden jetzt an den Architekten weitergegeben, welcher auf deren Basis einen Entwurf nebst Kostenschätzung und Honorarermittlung erstellt.

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