Familien-Partei Freier Eintritt für Feuerwehr und THW im „blau“

St. Ingbert · Ein weitergehender Vorschlag der Familien-Partei wurde im Haupt- und Personalausschuss aber abgelehnt.

(red) Die Familien-Partei sieht in ehrenamtlicher Betätigung einen wichtigen, gesellschaftlichen Beitrag. Je mehr Bürgerinnen und Bürger sich auf diese Art für Menschen engagierten, desto bunter und lebendiger werde eine Stadtgemeinschaft. Dabei erführen aber längst nicht alle Ehrenamtler die ihrem Tun gebührende Aufmerksamkeit, Dankbarkeit und Anerkennung, heißt in einer Pressemitteilung der Partei. In der Absicht das Ehrenamt zu fördern, lag im jüngsten Haupt- und Personalausschuss ein Antrag der SPD-Fraktion sowie eine Anfrage der Feuerwehr vor, das ehrenamtliche Engagement der Feuerwehr durch Gratis-Besuche im „blau“ besonders zu würdigen.

Vor dem Hintergrund der Gleichbehandlung stellte sich in dem Ausschuss aber auch die Frage: Was ist mit dem THW und dessen Helfern? Diesen Gedanken hatten neben der Familien-Partei auch andere Fraktionen. So wurde der Antrag zur Anerkennung der Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr um die aktiven Mitglieder des THW erweitert. Konkret heißt das: Die aktiven und jugendlichen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr und des THW in St. Ingbert erhalten ab kommenden Januar im „blau“ unter Vorlage ihres Mitgliedsausweises freien Eintritt ins Freibad sowie für jeweils zwei Stunden ins Hallenbad. Die Bäderbetriebsgesellschaft St. Ingbert mbH wird die entgangenen Eintrittsgelder, im Ausschuss wurden diese allein für die Feuerwehr mit etwa 5000 Euro jährlich beziffert, regelmäßig abrechnen und von der Stadt erstattet bekommen. Wie in dem Ausschuss weiter zu erfahren war, verfügt die Freiwillige Feuerwehr in ganz St. Ingbert derzeit über 230 aktive Mitglieder sowie 90 Mitglieder in der Jugendfeuerwehr. Der THW-Ortsverband gibt die Zahl seiner aktiven Mitglieder mit 90 und die seiner Jugendhelfer mit 15 an.

Der Familien-Partei ging dieser Beschluss aber nicht weit genug. Wie sei diese Anerkennung abzugrenzen von den ehrenamtlichen Stunden vom DRK, etwa in Sachen Erstversorgung, Ausbildung, Diensten bei Großveranstaltungen? Was sei mit den Maltesern mit ihren Besuchsdiensten von Senioren, was mit den Sport treibenden Vereinen mit Trainern, Betreuern, aber auch Eltern, die Fahrdienste erbringen? Was sei beispielsweise mit den Helfern von Treff em Gässje oder der Tafel? Weil man die ehrenamtliche Arbeit nicht unterschiedlich bewerten könne, beantragte die Familien-Partei, eine Anerkennung auf alle ehrenamtlich Tätigen auszuweiten. Diesem Vorschlag wollten sich die anderen Fraktion im Haupt- und Personalausschuss aber nicht anschließen, so die Familien-Partei.

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