Gericht weist Klage der Stadt St. Ingbert gegen Ex-OB Jung ab

St Ingbert · Die Stadt St. Ingbert hat einen weiteren Prozess vorm Verwaltungsgericht in Saarlouis verloren. Diesmal eine Schadensersatzklage gegen Ex-OB Georg Jung wegen einer verschwundenen Daten-CD (wir berichteten kurz). Die Richter ließen die Klage zwar zu, hielten in ihrer ablehnenden Begründung die vorgelegten Beweise allerdings für zu dünn.

 Eine CD mit einer Dokumentation über St. Ingbert war Anlass für eine Klage der Stadtverwaltung gegen den Ex-Oberbürgermeister Georg Jung. Foto: Manfred Schetting

Eine CD mit einer Dokumentation über St. Ingbert war Anlass für eine Klage der Stadtverwaltung gegen den Ex-Oberbürgermeister Georg Jung. Foto: Manfred Schetting

Foto: Manfred Schetting

Das Urteil im Rechtsstreit zwischen der Stadt St. Ingbert und Ex-Oberbürgermeister Georg Jung um die Kosten für eine Daten-CD hat letztlich bestätigt, was der Prozessbeobachter der SZ schon nach der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Saarlouis Mitte November vergangenen Jahres erwartet hatte (wir berichteten). Die Richter sahen durch Jung keine Dienstpflichten verletzt und die Stadt blieb Beweise schuldig, wie, warum oder durch wen die Dokumentation auf der CD im Rathaus verschwunden ist. Deshalb wies die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts die Klage der Stadt gegen Jung auf Schadensersatz ab.

Auch nach dem schriftlichen Urteil kennt man das, was quasi aus Tagen vorm Amtswechsel von Georg Jung zu Hans Wagner schon länger aktenkundig war: Am 13. Juni 2012 hat Jung eine "Dokumentation über die Entwicklung der letzten zehn Jahre der Stadt St. Ingbert als Druckvorlage in digitaler Form" für 2500 Euro bei einem St. Ingberter Journalisten in Auftrag gegeben. Die entsprechende Daten-CD hat der Journalist dem damaligen OB Georg am 29. Juni persönlich übergeben, und zwar im Rathaus bei der Verabschiedung des damaligen Hauptamtleiters. Am 2. Juli wurden dann die 2500 Euro von der Stadt bezahlt.

Nach der Amtsübernahme durch Hans Wagner blieb jedoch die CD im Rathaus verschwunden. Alle Bemühungen, die Dokumentation bei dem Journalisten wieder zu beschaffen, schlugen fehl. Auch weil dieser keine Kopie mehr hatte. Und Georg Jung versichert wie der damalige Hauptamtsleiter bis heute: Die CD landete im rathausinternen Postausgang und sollte zur Pressestelle der Stadt. Dort ist aber nie angekommen.

Die Versuche der Stadt, den Vorgang weiter aufzuhellen, verliefen im Sande - auch vor Gericht. Denn das Urteil trifft eine klare Aussage: Die Stadt könne von Jung die Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 2500 Euro einschließlich der von ihr geltend gemachten Prozesszinsen nicht verlangen. "Sie ist einen Nachweis dafür schuldig geblieben, dass dem Beklagten im Zusammenhang mit dem von ihr beklagten Verlust einer Daten-CD, für deren Erstellung sie 2500 Euro an Werklohn gezahlt hat, eine schuldhafte Verletzung von Dienstpflichten vorzuwerfen ist", steht zu lesen. Auch ansonsten bewerten die Richter in ähnlichem Tenor die beamten- und dienstrechtlichen Fragen, die die Klage aufwarf. So heißt es in dem Urteil: Im vorliegenden Falle sei nicht ersichtlich, dass ein Verstoß gegen ausdrücklich normierte Pflichten eines Beamten gegeben ist. Auch sei schließlich keine Dienstpflichtverletzung des Ex-OB darin zu sehen, "dass er die CD ohne Vorkehrungen gegen einen möglichen Verlust in den Postlauf gegeben hat".

Gleichzeitig zeigt das Urteil aber auch, dass die Richter durchaus erkannt haben, worauf die Klage der Stadt im Kern abzielte. Doch der Stadtverwaltung mangelte es offensichtlich an belegbaren Beweisen. Für den Vorwurf, Jung habe die CD mit nach Hause genommen und behalten, "fehlt jeglicher Anhaltspunkt", schreiben die Richter. Und auch die Frage, warum denn keine Kopie der CD besteht, wird in dem Urteil ausführlich erwogen, aber auch letztlich klar beschieden. Hier heißt es beispielsweise in klassischem Juristendeutsch: "Vorliegend hat der Beklagte nicht grob fahrlässig gehandelt, denn die Notwendigkeit von Sicherungsmaßnahmen gegen einen möglichen Verlust der CD drängte sich in der konkreten Situation nicht derart auf, dass dies von jedermann ohne Weiteres für erforderlich angesehen worden wäre." In dem Beschluss des Verwaltungsgerichts finden sich auch Erklärungen, warum es so lange gedauert hat, bis diese inzwischen "alte Sache" juristisch aufgearbeitet worden ist. So hatte die Stadt im September 2013 zunächst beim Amtsgericht in St. Ingbert auf Schadensersatz gegen Georg Jung geklagt. Das St. Ingberter Gericht verwies die Klage im Februar 2014 aber "zuständigkeitshalber" weiter ans Verwaltungsgericht.

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