Nach Zwischenfall in Homburg in der Hexennacht Gericht verurteilt Kinderschläger zu zehn Monaten Haft

St. Ingbert/Homburg · Das St. Ingberter Amtsgericht hat einen 43-jährigen Mann aus Homburg zu zehn Monaten Freiheitsentzug ohne Bewährung verurteilt. Der Schuldiggesprochene hatte sich gleich drei Dinge zu Schulden kommen lassen, wie Amtsgerichts-Chefin Marion Walther erklärt.

Zunächst sei er in der „Hexennacht“ am 31. April gegen 21.30 Uhr mit einem Auto mit Homburger Kennzeichen unterwegs gewesen, obwohl er Alkohol (ein Test ergab 1,76 Promille) und Cannabis konsumiert hatte und außerdem 0,9 Gramm Amphetamin illegalerweise mit sich führte. Doch ein weiterer Anklagepunkt wog am schwersten: vorsätzliche Körperverletzung. Der Mann sei an Kindern vorbeigefahren, die im Rahmen der Hexennacht bei einem Streich Rasierschaum versprühten. Er habe angenommen, dass ein Kind sein Auto angesprüht habe, hielt an, stieg aus und schubste das Kind, erklärt Walther. Als dieses sich zu wehren versuchte, habe er ihm mehrfach unvermittelt mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Sein Opfer habe mehrere Prellungen und Schmerzen in der linken Gesichtshälfte erlitten. Der 43-Jährige, der mehrfach vorbestraft sei, habe angekündigt, dass er gegen das Urteil des Gerichts Berufung einlegen werde, so Walther.

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