Geprüftes Fachwissen und guter Ruf im Kollegenkreis

St Ingbert · Die Liste von Deutschlands Top-Rechtsanwälten ist mit 790 Namen lang und trotzdem exklusiv. Entsprechend stolz sind die drei St. Ingberter Juristen, die es in diesem Jahr in den werbewirksamen Kreis schafften.

 Die St. Ingberter Rechtsanwälte Markus Dönneweg, Andreas Abel und Werner Wagner (von links). Foto: Yvonne Handschuher

Die St. Ingberter Rechtsanwälte Markus Dönneweg, Andreas Abel und Werner Wagner (von links). Foto: Yvonne Handschuher

Foto: Yvonne Handschuher

"Deutschlands Top-Anwälte" so lautet de Titel des gerade erschienenen Focus-Spezial. 790 führende Juristen und Wirtschaftskanzleien sind hier gelistet. Mit dabei sind vier Rechtsanwälte aus dem Saarland, drei von ihnen mit Sitz in St. Ingbert. Andreas Abel und Werner Wagner sind als Fachanwälte für Erbrecht gelistet und Dr. Markus Dönneweg als Fachanwalt für Arbeitsrecht. Wagner und Dönneweg haben es bereits 2004 in besagtes Focus-Ranking geschafft, damals im Nachrichtenmagazin Focus selbst. Auf die Auszeichnung "Top Rechtsanwalt 2013 - Deutschlands große Anwaltsliste" sind die drei Juristen stolz. Die drei Saarländer, alle drei haben an der Universität des Saarlandes studiert, berichten, dass für dieses Ranking Fachkollegen befragt wurden. "Auch wir haben andere Kollegen empfohlen", berichtet der 51-jährige Markus Dönneweg.

Die Betonung liegt auf Fachkollegen. Denn teilnehmen durften ausschließlich Fachanwälte. Und die gibt es noch gar nicht so lange. "Seit den 90er Jahren gibt es die Fachanwaltschaft und das Niveau der Anwälte hat sich dadurch definitiv gehoben", so der 64-jährige Rechtsanwalt Wagner, der auch Fachanwalt für Familienrecht ist. Schließlich muss ein Fachanwalt sich jedes Jahr fortbilden. Vor allem muss ein Anwalt, um den Titel Fachanwalt tragen zu dürfen, Lehrgänge besuchen, Klausuren schreiben und eine gewisse Fallzahl im jeweiligen Rechtsgebiet nachweisen. "Die Mandanten suchen heute gezielt Experten", betont Markus Dönneweg. Und wie kann solch eine Experte gefunden werden? Richtig, über Werbung. Und genau das wäre früher undenkbar gewesen. "Nicht standesgemäß", erklärt der 39-jährige Andreas Abel, der auch Fachanwalt für Steuerrecht ist: "Da hätte es Abmahnschreiben gehagelt."

Dass auch Anwälte heute werben dürfen, ist auf EU-Recht zurückzuführen. Die Berufsfreiheit wurde gelockert. Das Ranking verstehen die drei Juristen als Werbung, auch wenn sie bis jetzt noch kein Mandant darauf angesprochen hat. "Das ist jetzt noch zu früh", sagt Dönneweg.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort