Hasseler Treff Für den Jugendraum gelten strengere Regeln

St. Ingbert/Hassel · Eine Vereinbarung hält ab sofort die Verantwortlichkeiten des Hasseler Treffs fest.

 Der Jugendraum befindet sich im Keller der Evangelischen Kindertagesstätte in Hassel.

Der Jugendraum befindet sich im Keller der Evangelischen Kindertagesstätte in Hassel.

Foto: Yvonne Handschuher

Im Keller der Evangelischen Kindertagesstätte in Hassel betreibt der Verein Hasseler Treff seit 2006 einen Jugendraum, der diesem von der Stadt kostenlos zur Nutzung zur Verfügung gestellt wurde. Ende November letzten Jahres war ein neuer Vereinsvorstand gewählt worden, mit dem auch ein Generationswechsel einherging. Immerhin sind von 25 Mitgliedern zwischen 15 und 27 Jahren rund 90 Prozent noch keine 18 Jahre alt. Seitdem sind vermehrt Probleme aufgetreten, die durch Reglementierungen behoben werden sollen.

Aus diesem Grund brachte die Verwaltung einen Nutzungsüberlassungsvertrag zwischen der Stadt und dem Hasseler Treff auf den Weg, den der Stadtrat auf seiner jüngsten Sitzung einstimmig befürwortete. In ihm sind Punkte aufgenommen, die bisher noch nicht berücksichtigt wurden. So wird der Verein verpflichtet, eine Haftpflicht- und Einbruchversicherung abzuschließen, sich darum zu kümmern, dass die Mülltonnen rechtzeitig vor der Leerung an die Straße gestellt werden und das Umfeld des Treffs frei von Müll gehalten wird.

Außerdem darf der Raum nur zu Zwecken der offenen Jugendarbeit genutzt werden, es dürfen sich maximal 50 Personen im Raum aufhalten und Einladungen an Vereinsexterne müssen dem Jugendbüro vorab mitgeteilt werden. Der Raum darf weiterhin nicht an Dritte untervermietet oder der Schlüssel weiter gegeben werden. Die Stadt behält sich ein sofortiges außerordentliches Kündigungsrecht vor, sollte der Verein ungeachtet einer schriftlichen Abmahnung einen vertragswidrigen Gebrauch des Raumes fortsetzen.

Auch der Lärmpegel wird vertraglich geregelt So dürfen die gesetzlich vorgeschriebenen Immissionswerte tagsüber nicht über 60 dB(A) liegen und nachts von 22 bis 6 Uhr nicht über 45 dB(A). Entscheidungen über die Öffnungszeiten des Jugendraumes, bisher montags und mittwochs von 18 bis 22 Uhr und freitags von 18 bis zwei Uhr, trifft der Hasseler Ortsrat, während das Hausrecht beim Vorstand des Vereins liegt.

Dieser ist angewiesen, an einem Seminar zum Erwerb der Jugendleitercard und alle zwei Jahre an entsprechenden Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen und der Stadt gegenüber Rechenschaft abzulegen. Des Weiteren wird der Verein verpflichtet, Mitglied in einem anerkannten Dachverband der Jugendarbeit zu werden. Mindestens einmal jährlich soll ein Runder Tisch als Bindeglied zwischen Stadt und Verein, dem Ortsrat sowie den Evangelischen Kirchengemeinden Hassel und Rohrbach tagen.

Mit dem Nutzungsüberlassungsvertrag, in dem auch das Rauchverbot und das Verbot des Ausschanks von Spirituosen im Jugendraum geregelt ist, soll die seit 2006 geltende Hausordnung konkretisiert und klare Regeln und Verantwortlichkeiten schriftlich fixiert werden. In der Nutzungsvereinbarung ist, wie bei einem normalen Mietvertrag auch, geregelt, wer für Schönheitsreparaturen oder notwendige Reparaturen und Installationen verantwortlich ist.

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