Fehlendes Hinweisschild kostet Firma Rofu 73,50 Euro

St Ingbert · Da half auch der Rechtsanwalt nichts: Nachdem die Behörde bei einem Kontrollgang das Fehlen eines Hinweisschildes auf die Altbatterienbox bemängelte, musste das St. Ingberter Rofu-Kinderland Bußgeld zahlen.

Die St. Ingberter Filiale des Rofu-Kinderlandes hat vor einiger Zeit Post vom saarländischen Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) bekommen - und zwar in Form eines Bußgeldbescheides. Darin stand, dass eine Mitarbeiterin des LUA festgestellt habe, dass der Geschäftsführer der Firma als verantwortliche Person gegen Vorschriften des Batteriegesetzes verstoßen habe.

Bußgeld fällig

Genauer gesagt lautete der Vorwurf, dass das Hinweisschild zur Entsorgungsbox von Altbatterien gefehlt habe. Dafür wurde ein Bußgeld in Höhe von 73,50 Euro verhängt, 50 Euro Geldbuße und 23,50 Euro Verfahrenskosten. Denn nachdem das Verwarnungsgeld seitens Rofu nicht akzeptiert wurde, mündete der Fall schließlich in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren.

Das wollte Rofu nicht auf sich sitzen lassen. Einer der Geschäftsführer, Frank Schröder, rief bei der Behörde an und wollte das Ganze aus der Welt schaffen. Das half aber nichts. Auch das Schreiben einer vom Unternehmen beauftragten Rechtsanwaltskanzlei führte nicht dazu, dass der Bußgeldbescheid aufgehoben wurde. Die Rechtsanwaltskanzlei wies in ihrem Schreiben darauf hin, dass seitens der Firma Rofu eine absolut zu vernachlässigende Pflichtverletzung vorliege. Schließlich sei der Batteriekasten selbst gut sichtbar und für jeden erkennbar aufgestellt worden. Schließlich und endlich landete das Ganze dann vor dem Amtsgericht Saarbrücken, wo der zuständige Richter entschied, das Verfahren einzustellen.

Die Pressesprecherin des saarländischen Umweltministeriums, Sabine Schorr, teilte auf Anfrage mit, dass solche Marktüberwachungen durch das LUA auf abfallrechtlichen Vorschriften beruhen. So werde eben auch die Hinweispflicht kontrolliert.

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