Fahrradfahrer gehören grundsätzlich auf die Straße

Müssen Fahrradfahrer auf dem Radweg fahren?Konrad: Das ist glücklicherweise gesetzlich geregelt. Radfahrer gehören auf die Straße. Den Radweg müssen sie aber benutzen, wenn der ausdrücklich durch eines der drei blauen Radwegschilder gekennzeichnet ist. Radfahrer müssen einen ausgeschilderten Radweg aber nur dann benutzen, wenn dieser auch befahrbar ist

Müssen Fahrradfahrer auf dem Radweg fahren?Konrad: Das ist glücklicherweise gesetzlich geregelt. Radfahrer gehören auf die Straße. Den Radweg müssen sie aber benutzen, wenn der ausdrücklich durch eines der drei blauen Radwegschilder gekennzeichnet ist. Radfahrer müssen einen ausgeschilderten Radweg aber nur dann benutzen, wenn dieser auch befahrbar ist. Ist der Radweg etwa durch Scherben verschmutzt, enthält er Schlaglöcher, ist er im Winter nicht geräumt oder ist er durch Mülltonnen oder auch durch Autos versperrt, dürfen Radfahrer auf die Straße ausweichen. Lastenräder und Räder mit Anhängern, die zu breit für den Radweg sind, dürfen ohnehin immer auf der Straße fahren. Auch wenn Autofahrer Radfahrer kritisieren, die nicht auf dem Radweg fahren, sollten Radler zu ihrer eigenen Sicherheit lieber auf der Straße fahren. Dort werden sie von Autofahrern besser gesehen.

Wenn es rechts keinen Radweg gibt, dürfen Radfahrer den linken benutzen?

Konrad: Auch das ist gesetzlich geregelt. Radfahrer als "Geisterfahrer" sind gefährlich und riskieren ein Bußgeld. Das Einfädeln in den fließenden Verkehr ist für "Geisterfahrer" oft auch schwierig und gefährlich. Wie für alle anderen Verkehrsteilnehmer gilt für Radfahrer das Rechtsfahrgebot. Einen Radweg auf der linken Seite darf der Radler nur benutzen, wenn das durch ein Schild angeordnet ist. Sonst müssen sie rechts auf der Fahrbahn fahren, wenn es keinen Radweg gibt. Der Gehweg ist keine Alternative. Auf den Gehweg gehören nur Rad fahrende Kinder bis zehn Jahre. < wird fortgesetzt red Foto: privat

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