Stadtrat St. Ingbert In St. Ingbert wird ab 2021 die Hundesteuer erhöht

St. Ingbert · Eine neue Hundesteuer-Satzung hat der St. Ingberter Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Hiernach wurde ab dem kommenden Jahr eine jährliche Hundesteuer von 84 Euro, 114 Euro für den zweiten Hund sowie 156 Euro für den dritten und jeden weiteren Hund festgesetzt.

Damit steigt ab 2021 die Steuer je Hund um 24 Euro jährlich.

Die Erhöhung begründete die Stadtverwaltung mit Einnahmeausfällen, die coronabedingt entstünden. Die Mehreinnahmen durch die Anhebung der Hundesteuer bezifferte die Stadt mit rund 59 000 Euro pro Jahr. Ein Antrag der AfD-Fraktion, die Hundesteuer nur auf 72 Euro zu erhöhen, wurde von den anderen Fraktionen abgelehnt.

Steuerpflichtig ist im Übrigen der Hundehalter. Als solcher gilt, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seines Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat. Hundehalter ist aber auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält. Steuerfrei bleiben hingegen Hunde ausschließlich zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken, die also zur Einkommenserzielung gehalten werden. Jagdhunde sind hiervon aber ausgeschlossen. Hundehalter sind verpflichtet, einen Hund nach der Aufnahme oder – wenn „der Hund ihm durch Geburt von einer von ihm gehaltenen Hündin zugewachsen“ ist – innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, unter Angabe der Rasse anzumelden.

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