Tipps für den Müll „Corona-Müll“ muss verbrannt werden

St. Ingbert · Die Stadt St. Ingbert regelt die Entsorgung aus privaten Haushalten, in denen mit dem Virus infizierte Menschen leben.

 Die Kompostieranlage ist geschlossen. Grünschnitt sollte zu Hause zwischengelagert werden.

Die Kompostieranlage ist geschlossen. Grünschnitt sollte zu Hause zwischengelagert werden.

Foto: Michael Haßdenteufel/Stadt St. Ingbert/Michael Hassdenteufel

Die St. Ingberter Stadtverwaltung hat eine Reihe von verbindlichen Vorgaben gemacht, wie die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten, in denen sich Corona-infizierte Personen aufhalten, erfolgen soll.

1. Die Entsorgung aller im privaten Haushalt anfallenden Abfälle, die eventuell mit dem Corona Virus (SARS-CoV-2) kontaminiert sein könnten, soll ausschließlich über den Restabfall (Graue Tonne) erfolgen. Diese Abfälle sollen keinen anderen Sammelsystemen (zum Beispiel Biotonne, Papiercontainer/-tonne oder Gelber Sack) zugeführt werden. Papier und Glas können vorübergehend zuhause zwischengelagert und nach Ende der Quarantänezeit über die entsprechenden Depotcontainer entsorgt werden.

2. Um eine Gefährdung von eventuell weiteren Nutzern derselben Restabfalltonne oder der Müllwerker sicher auszuschließen, dürfen die Abfälle nicht lose in die Restabfalltonne gegeben werden, sondern sind in stabilen, reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen und dichten Behältnissen zu sammeln (zum Beispiel in Folienbeuteln, Plastik- oder Mülltüten). Die Behältnisse sind sicher zu verschließen, zum Beispiel durch Verknoten. Gegebenenfalls sind mehrere Beutel ineinander zu verwenden.

3. Spitze und scharfe Gegenstände müssen in bruch- und durchstichsicheren Einwegbehältnissen verpackt werden.

4. Säcke oder lose Abfälle dürfen nicht neben die Restabfallgefäße gestellt werden, um Gefahren für Dritte auszuschließen. Ausnahme sind die ABBS-Säcke für überschüssigen Abfall, mit deren Erwerb die Abfuhr schon bezahlt wurde.

5. Abfälle, die nicht in die Restabfalltonne passen, müssen sicher verpackt und für andere Personen und Tiere unzugänglich bis zur nächsten Abfuhr aufbewahrt werden.

6. Die Restabfalltonnen dürfen nur soweit gefüllt werden, dass sich der Deckel schließen lässt.

Zum Schutze der Müllwerker bittet die Stadtverwaltung, das Griffrohr vor der Bereitstellung zu reinigen, um die Ansteckungsgefahr weitestgehend zu minimieren. Durch diese Maßnahmen helfen Bürger mit, die Gesundheit der Müllwerker und des Anlagenpersonals zu schützen und damit die Abfallentsorgung aufrechtzuerhalten. Bei Einhalten dieser Verhaltensregeln sei durch die Entsorgung der Abfälle in einer Restabfalltonne und die anschließende thermische Behandlung des Restabfalls in der Müllverbrennungsanlage eine sichere Zerstörung der Erreger gewährleistet, so die Stadtveraltung weiter.

 Auch der Wertstoffhof in St. Ingbert kann derzeit nicht für die Entsorgung genutzt werden.

Auch der Wertstoffhof in St. Ingbert kann derzeit nicht für die Entsorgung genutzt werden.

Foto: Michael Hassdenteufel

Um die turnusmäßige Abfuhr des Haus- und Biomülls zu gewährleisten, sind die Stadt St. Ingbert als kommunaler Entsorgungsbetrieb sowie die privaten Entsorgungsunternehmen darauf angewiesen, ihre personellen Kapazitäten gezielt einzusetzen. Aus diesem Grunde wurden unter anderem auch das Wertstoffzentrum und der Kompostplatz vorübergehend geschlossen. Ein verstärktes Sperrmüllaufkommen über die Straßensammlung kann von den Entsorgungsbetrieben derzeit nicht mehr abgearbeitet werden. Bürgermeister Markus Schmitt spricht noch ein weiteres Thema an: „Auch die Grünschnittproblematik jetzt im Frühling ist bei der Stadtverwaltung bekannt. Wir bitten jedoch die Bevölkerung um solidarisches Verhalten auch beim Thema Grünschnitt, der jetzt erst einmal zuhause zwischengelagert werden muss. Wir arbeiten daran, nach der Krise eine großzügige Lösung bezüglich der Öffnungszeiten der Kompostieranlage und des Wertstoffhofes anzubieten.“

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