Druckerei sieht sich zu Unrecht in Rundschau-Affäre hineingezogen

St. Ingbert. Nachdem die Staatsanwaltschaft Saarbrücken bei mehreren Hausdurchsuchungen in St. Ingbert vor zwei Wochen Unterlagen in der Rundschau-Affäre sichergestellt hat, laufen noch immer die Auswertungen des Materials. Das erklärte jetzt Staatsanwalt Erik Schweitzer gegenüber der Saarbrücker Zeitung

St. Ingbert. Nachdem die Staatsanwaltschaft Saarbrücken bei mehreren Hausdurchsuchungen in St. Ingbert vor zwei Wochen Unterlagen in der Rundschau-Affäre sichergestellt hat, laufen noch immer die Auswertungen des Materials. Das erklärte jetzt Staatsanwalt Erik Schweitzer gegenüber der Saarbrücker Zeitung. Es dürfe sicher einige weitere Wochen dauern, bis die Akte wieder zur Staatsanwaltschaft zurückkäme.Die Justiz ermittelt gegen Pressesprecher Wilfried Trapp wegen des Verdachts der Vorteilsannahme (die SZ berichtete). Denn der Verwaltungsmitarbeiter hatte für das Erstellen des Mitteilungsblattes "Die Rundschau" über Jahre monatlich 900 Euro Zusatzhonorar zu seinem Gehalt als Rathaus-Bediensteter erhalten, obwohl die Betreuung des Blattes doch ganz offensichtlich zu seinen dienstlichen Pflichten gehörte. Bei den Hausdurchsuchungen war auch die Westpfälzische Verlagsdruckerei (WVD) Ziel der Ermittler. Die WVD hatte als Herausgeber der Rundschau die Zahlungen an den Pressesprecher geleistet und wiederum mit der Stadt verrechnet. Allerdings tauchten die Kosten nie offziell in den Abrechnungen auf. Handelt es sich dabei um Verschleierung seitens der Druckerei?

Die WVD wehrt sich dagegen, in die Affäre hineingezogen zu werden und lässt sich dabei vom St. Ingberter Rechtsanwalt-Büro Kerstgens/Altmaier/Schohl vertreten. In einer Pressemitteilung schreiben die Anwälte im Auftrag ihres Mandanten: "Wir werden den Eindruck nicht los, dass hier unverhältnismäßig und in unbegründet scharfer Form gegen uns vorgegangen wird. Hätte die Staatsanwaltschaft oder die Polizei bei uns angerufen, hätte sie selbstverständlich die Unterlagen sofort erhalten." Die WVD weise entschieden von sich, bewusst an einem Rechtsbruch beteiligt gewesen zu sein. mbe

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