DJK St. Ingbert meldet sich zu Wort

St. Ingbert · Ende April berichtete die Saarbrücker Zeitung über den Austritt der DJK St. Ingbert aus der Juniorenfördergemeinschaft (JFG) St. Ingbert. Die DJK hat sich jetzt mit einer Pressemitteilung, die Jugendleiter Rainer Zentz der SZ schickte, zu Wort gemeldet und ihre Sicht der Dinge geschildert.

Nach dem fristgerechten Austritt der DJK St. Ingbert zum 30. Juni 2015 aus der JFG St. Ingbert geht es an der Rischbach in allen Altersklassen der Jugend wieder ab dem 1. Juli in Eigenregie weiter. Nach sieben Jahren Zusammenarbeit wirft dies natürlich Fragen auf und führt dabei auch zu sehr viel Unklarheiten oder auch zu falsch interpretierten Aussagen gegenüber den betroffenen Jugendspielern, insbesondere der DJK. Der Vorstand der DJK, Michael Jung, will mit den folgenden Informationen, die hauptsächlich an die Jugendlichen und die Elternschaft der DJK gerichtet sind, Licht ans Ende des Tunnels bringen.

Die DJK St. Ingbert hat fristgerecht und satzungskonform den Austritt aus der JFG St. Ingbert zum 30. Juni erklärt. Alle Spieler mit Stammverein DJK verlieren somit die Spielerlaubnis für die JFG und sind somit ab dem 1. Juli nur noch für die DJK spielberechtigt. Diesen betroffenen Spielern müssen nach dem 1. Juli neue Pässe für die Spielberechtigung der DJK ausgestellt werden. Durch den Austritt der DJK können diese Spieler auch nicht seitens der JFG für das Spielrecht der DJK gesperrt werden. Dieser Faktor ist sehr wichtig für unsere Stammspieler, so der DJK-Vorstand.

Unter anderem gibt es die Möglichkeit innerhalb der JFG, einmal im Jahr, und dies uneingeschränkt und ohne Sperre des betroffenen Spielers, den Stammverein zu wechseln. Wenn also ein Spieler bis zum 29. Juni einen Wechsel zur DJK vollziehen möchte, tritt er in den Stammverein DJK ein (aktuell ist die DJK noch Stammverein bis zum 30. Juni). Nach dem 1. Juli hat er somit die uneingeschränkte Spielberechtigung für die DJK.

Etwas anders sieht es aus, wenn ein Spieler des zweiten A-Jugendjahres den Verein wechseln möchte, sei es innerhalb der Stammvereine aber insbesondere wenn es zu einem Wechsel außerhalb der Stammvereine kommen sollte. Für diesen Spieler muss laut Satzung des SFV eine Aufwandsentschädigung erbracht werden, oder es erfolgt eine Sperre bis zum 30. Oktober 2015. Dieser Spieler kann, wenn die Aufwandsentschädigung seitens des aufnehmenden Vereins nicht gezahlt wird, somit erst am 1. November bei seinem neuen Verein in das Spielgeschehen eingreifen.

Alle aktuellen JFG-Spieler von C- bis A-Jugend, die außerhalb der Stammvereine wechseln wollen, benötigen die Zusage von beiden Vereinen, also JFG und DJK. Sollte einer diese Zustimmung verweigern, hat der Spieler keine sofortige Spielberechtigung für seinen neuen Verein, erst wieder mit Wirkung zum 1. November.

Die DJK hat seit dem 8. Juni die Trainingseinheiten in den neuen Altersklassen aufgenommen und wird bis zu den Sommerferien durchtrainieren. Mit Norbert Biller für die C-Jugend, Raci Varsay und Andreas Steinmann für die B-Jugend und mit Frank Sailer für die A-Jugend hat man qualifizierte Trainer gefunden, die sich im Umgang mit Jugendspielern auskennen.

Die DJK lädt alle interessierten Jugendlichen zu folgenden Trainingszeiten ein: C-Junioren: Montag und Mittwoch um 17:30 Uhr. B-Junioren: Dienstag und Donnerstag um 18 Uhr. A-Junioren: Montag um 19 Uhr und Mittwoch um 18 Uhr.

"Die DJK St. Ingbert freut sich über jeden Spieler, der uns erhalten bleibt oder der zu uns wechseln will und wünscht allen Spielern, die ihr Glück bei einem anderen Verein suchen wollen, viel Erfolg", sagt Michael Jung, der Vorsitzende.

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