Keine Einzelfallregelung für Knappschaftsversicherte Gesetzlich Versicherte müssen Dialysepraxis wechseln

St. Ingbert · Die Knappschaft hat erklärt, dass auch ihre Versicherten zur Dialyse nicht mehr in den Zentren St. Ingbert und Dudweiler behandelt werden dürfen.

Zwei Dialysepraxen in St. Ingbert und Dudweiler dürfen nach höchstrichterlichem Beschluss ab sofort keine gesetzlich versicherten Patienten mehr behandeln (wir berichteten). Nach Angaben der Knappschaft bedeutet dies, dass auch die bisher dort versorgten Versicherten der Knappschaft für ihre Dialysebehandlung von nun an die Praxis wechseln müssen.

Wie die Kanppschaft mitteilt, hat sie keine Sonderverträge, die es ermöglichen, die Behandlung weiter in den nun geschlossenen Dialysepraxen durchzuführen. Auch sogenannte Einzelfallregelungen sind grundsätzlich nicht möglich, da die Behandlung von Dialysepatienten im Regelwerk der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) umfangreichen und strengen Regularien unterworfen sind.

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