Der Saarpfalz-Kreis würdigt die aktive Bürgerbeteiligung

Saarpfalz-Kreis · Viele Bürger nahmen an der Erstellung des ersten saarpfälzischen Mietspiegels teil. Nun sind 50 von ihnen stellvertretend dafür belohnt worden. Der Erste Beigeordnete des Saarpfalz-Kreises, Theophil Gallo, hat ihnen Präsentkörbe überreicht.

 Die Gewinner bei der Preisübergabe im Homburger Forum mit dem Ersten Kreisbeigeordneten Theophil Gallo (rechts).Foto: Saarpfalz-Kreis

Die Gewinner bei der Preisübergabe im Homburger Forum mit dem Ersten Kreisbeigeordneten Theophil Gallo (rechts).Foto: Saarpfalz-Kreis

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Die Kreisverwaltung veröffentlichte Anfang November ihren ersten qualifizierten Mietspiegel . Damit können interessierte Bürger die "ortsübliche Vergleichsmiete" für Wohnraum im gesamten Kreisgebiet ermitteln. Nach der gesetzlichen Definition wird diese gebildet aus den üblichen Entgelten, die in einer Gemeinde für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in den letzten vier Jahren vereinbart oder angepasst worden sind. Zur Abfrage der Mietpreis-bildenden Merkmale und des Mietniveaus musste eine umfangreiche Erhebung durchgeführt werden. Dabei waren die Ersteller auf die Mithilfe der Mieter des Saarpfalz-Kreises angewiesen. Wie zu Beginn der Erhebung durch Landrat Clemens Lindemann angekündigt, hat sich die Kreisverwaltung nun bei all denjenigen Bürgern bedankt, die sich zur Mitarbeit bereit erklärt hatten. Hierzu wurden im Vorfeld aus dem gesamten Rücklauf an Kontaktbogen 50 Teilnehmer ausgelost, die jeweils einen Präsentkorb aus dem Biosphärenreservat erhalten sollten. Die Gewinnerinnen und Gewinner wurden unter Aufsicht der hausinternen Datenschutzbeauftragten gezogen und konnten ihren Gewinn in der Kreisverwaltung in Empfang nehmen. Der Erste Kreisbeigeordnete, Theophil Gallo , überreichte die Gewinne an die Teilnehmer.

Interessierte können über die Homepages der Städte und Gemeinden des Saarpfalz-Kreises, wie auch über die der Kreisverwaltung einen Einblick in die Broschüre erhalten.

Diese kann auch in allen Rathäusern der Kommunen, sowie bei der Kreisverwaltung gegen eine kleine Schutzgebühr erworben werden. Bei Fragen zur Anwendung steht eine Hotline zur Verfügung: Tel. (0 68 41) 1 04 72 08.

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Auf einen BlickDie Kreisverwaltung erwähnt beim Mietspiegel stets den Zusatz "qualifizierter" Mietspiegel , was beim juristischen Laien den Verdacht hervorruft, es könne auch einen unqualifizierten Mietspiegel geben. Zum Hintergrund: Um einen qualifizierten Mietspiegel handelt es sich, wenn er nach wissenschaftlichen Grundsätzen alle zwei Jahre erarbeitet wird, von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter (etwa der örtliche Mieterverein) und der Gemeinde anerkannt wird, heißt es im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), Paragraf 558d. Der Mietspiegel wird von der Gemeindevertretung förmlich beschlossen und in den Amtsblättern der Gemeinden veröffentlicht. Bei einem qualifizierten Mietspiegel wird im Zivilprozess vermutet, dass die darin genannten Mietpreisspannen zutreffen. red

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