Das Problem mit den Wildschweinen könnte bald gelöst sein

Rentrisch · Waltraud Guth hatte gut lachen bei der jüngsten Rentrischer Ortsratssitzung. Denn sie hatte Positives zum Thema "Wildschweine" zu berichten. Eine Lösung sei in Sicht. "Ich habe ausführlich alles zusammen getragen. Mein Pulver ist verschossen", sagte die Verwaltungsmitarbeiterin, "wie bekannt, ist der Jagdpächter mit allem nicht einverstanden, bis auf den Arrondierungsvertrag." Dieser Vertrag sehe vor, den betreffenden Rentrischer Bereich in einen benachbarten Jagdbezirk einzugliedern.

Auf Anfrage hat der Eigenjagdbezirk des Landesbetriebes SaarForst weder Interesse noch Kapazitäten, der gemeinschaftliche Jagdbezirk Saarbrücken-Scheidt allerdings stehe der Angliederung des Rentrischer Bezirks "wohlwollend" gegenüber. Diese bedarf der Mitwirkung des Jagdpächters. Dieser habe schriftlich signalisiert, sein Einverständnis zu geben, wie Guth sagte. "Die Scheidter hoffen, dass sie das Problem mit den Wildschweinen beseitigen können", sagte sie, "da müssen wir auch keinen befriedeten Bezirk für die Jagd ausweisen, da müssen wir uns einfach auf deren Mut verlassen."

Die Scheidter Jäger legten Wert darauf, ihr Weidhandwerk nicht unter der Direktive des Jagdpächters auszuüben. Deshalb ist die Änderung des jetzigen Jagdpachtvertrages Bedingung. Andere Möglichkeiten wurden verworfen.

Nur eine Lösung möglich

Für eine Ausgliederung des Reviers Rentrisch und damit eine Teilung des Jagdbezirks St. Ingbert-Mitte sei die zusammenhängende bejagbare Fläche zu klein. Eine Rodung mit dem Ziel, die Wildschweine ihres Unterschlupfes zu berauben, mache keinen Sinn, weil die am meisten von Wildschäden betroffenen Flächen am Scheidter Bach naturrechtlich geschützt seien, wie der städtische Mitarbeiter Christian Lambert ausführte. Ein Angliederungsvertrag sei also die einzige Lösung.

Wie Guth auf Nachfrage sagte, könnte das "noch in diesem Jahr über die Bühne gehen". Ortsvorsteher Dieter Schörkl war verhalten optimistisch, sich aber in dem Punkt mit den Ortsratsmitgliedern einig, dass aufgrund der Unzugänglichkeit des Jagdpächters dieser nach Ablauf seines Vertrages in vier Jahren ausgewechselt werde.

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