Das Geschäft mit der Legionellen-Angst

St. Ingbert/Bliestal · Wenn Trinkwasser mit Legionellen verseucht ist, kann man davon schwer krank werden. Seit 2011 müssen auch Eigentümer von Mehrfamilienhäusern ihre Wasserleitungen auf Legionellen untersuchen lassen.

 Die Anforderungen an Trinkwasser sind hoch. Foto: Hubert Link/dpa

Die Anforderungen an Trinkwasser sind hoch. Foto: Hubert Link/dpa

St. Ingbert/Bliestal. Eine Infektion mit den Trinkwasserkeimen Legionellen kann tödlich verlaufen. Insbesondere ältere und gesundheitlich geschwächte Menschen können eine schwere Lungenentzündung davontragen, wenn sie Wassertröpfchen einatmen, die mit Legionellen kontaminiert sind. Deutschlandweit erkranken jährlich 6000 bis 10 000 Menschen. In etwa 1000 Fällen verläuft die Infektion tödlich, so die Statistik. Darüber hinaus wird eine hohe Dunkelziffer vermutet. Um der Gesundheitsvorsorge Rechnung zu tragen, fordert die Trinkwasserverordnung seit November 2011, dass nicht allein in Krankenhäusern und Altenheimen regelmäßig Wasserproben auf Legionellen untersucht werden müssen. Auch Eigentümer von Mehrfamilienhäusern müssen jetzt Untersuchungen in Auftrag geben, wenn das Haus über eine zentrale Warmwasserversorgung mit einem Trinkwasserspeicher von mehr als 400 Litern verfügt oder mehr als drei Liter Wasser in einer Rohrleitung zwischen dem Trinkwassererwärmer und der entferntesten Entnahmestelle liegen. Die Eigentümer müssen eine Firma für die Legionellenuntersuchung beauftragen und mit den Kosten in Vorlage treten. Ob diese Kosten auf die Mieter umgelegt werden können, regelt die Trinkwasserverordnung nicht.Aus Sicht der Verbraucherzentrale schießt die Forderung nach einer zwingenden jährlichen Untersuchung über das Ziel hinaus. Inzwischen gibt es eine Veröffentlichung des Bundesgesundheitsministeriums, wonach die Gesundheitsämter unter bestimmten Voraussetzungen die Untersuchungsintervalle verlängern können. Daher rät die Verbraucherzentrale des Saarlandes nicht sofort Verträge für jährliche Untersuchungen abzuschließen.

Ein besonders dreister Fall eines geschäftstüchtigen Anbieters ist kürzlich der Verbraucherzentrale bekannt geworden: Die Eigentümerin einer Wohnung mit Gasetagenheizung wurde überredet, die Legionellenvorsorgeuntersuchung für ihre Warmwasserleitung in Auftrag zu geben. Da es sich bei einer Gasetagenheizung nicht um eine zentrale Warmwasserversorgung handelt, besteht hier keine Untersuchungspflicht. Bei Wassererwärmung mittels Gasetagenheizung ist nicht mit starkem Legionellenbefall zu rechnen. Die Energieberater der Verbraucherzentrale helfen bei der Frage, wie man Warmwasserbereitung und Gesundheitsvorsorge unter einen Hut bringt. red

Verbraucherzentrale des Saarlandes: Trierer Straße 22, Saarbrücken, Tel. (06 81) 500 89 15 oder (068 51) 8 31 80.

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