Bissattacke muss Folgen haben

Kein Thema hat in dieser Woche so viele Emotionen geweckt wie die Bissattacke, die sich schon Anfang November in der Kinderkirche St. Pirmin zugetragen hat. Dass ein Kleinkind ein anderes Kind so schwer verletzt, ist erschreckend. Der genaue Ablauf des Vorfalls ist auch einen Monat später immer noch unklar

Kein Thema hat in dieser Woche so viele Emotionen geweckt wie die Bissattacke, die sich schon Anfang November in der Kinderkirche St. Pirmin zugetragen hat. Dass ein Kleinkind ein anderes Kind so schwer verletzt, ist erschreckend. Der genaue Ablauf des Vorfalls ist auch einen Monat später immer noch unklar. Seit zirka zwei Wochen ist die Akte zu dem Fall irgendwo zwischen der Saarbrücker Staatsanwaltschaft und der Polizeiinspektion St. Ingbert unterwegs. Die Auskünfte zu dem Thema sind entsprechend dünn.Gegen zwei Erzieherinnen der Kita wird nun wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt. Wichtiger als die Frage von Schuld oder Unschuld ist aber, welche Konsequenzen Kindertageseinrichtungen aus dem Vorfall ziehen. Reicht die Überwachung von Schlafräumen mit Babyphonen aus? Oder muss ständig eine Erzieherin anwesend sein, um Vorfälle wie in St. Pirmin in Zukunft zu verhindern? Eine gesetzliche Regelung dazu gibt es im Saarland nicht. Warum nicht? Den Trägern ist es selbst überlassen, wie sie Schlafräume überwachen. Direkte Aufsicht wäre definitiv die sichere Methode. Doch auch Erzieherinnen können sich nicht teilen. Wenn sie Stunden im Schlafraum verbringen, fehlen sie an anderer Stelle.

Klare Regelungen zur Schlafraum-Aufsicht müssen her, Personalschlüssel in Kitas angepasst werden. Eltern werden es sich in Zukunft zweimal überlegen, in welche Kita sie ihr Kind geben. Die Qualität der Aufsicht könnte jetzt mitentscheiden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort