Betrüger täuscht älteren Mann mit Nachnahme-Brief

St Ingbert · . Nach polizeilicher Erfahrung werden vor allem immer wieder ältere Menschen Opfer von Betrügern.

So auch jetzt ein 84-jähriger St. Ingberter, der sich Ende März dieses Jahres in einem Telefonat zur Teilnahme an einer Lotterie hatte bewegen lassen. Dabei hatte ihm laut Polizei der Anrufer versprochen, dass sein Jahresabonnement automatisch beendet würde und er nicht extra eine schriftliche Kündigung einreichen müsste. Aber schon ab Ende Juni erhielt der Senior mehrere Telefonanrufe, in denen ihm nicht nur weitere Lotterieangebote unterbreitet wurden, sondern man ihn darauf hinwies, dass er seinen Vertrag doch persönlich kündigen müsse.

Viele Ungereimheiten

Zuletzt erhielt er einen Anruf eines angeblichen "Andreas Stein", angeblich "Mitarbeiter vom Amtsgericht Hamburg", der von ihm unter Nennung einer "Referenznummer" nun etwas ganz Merkwürdiges verlangte. Der "Andreas Stein" erklärte ihm nämlich, er solle zur rechtskräftigen Auflösung des Lotterievertrages per Nachnahme von jeweils 200 Euro zwei Briefe in Empfang nehmen. Als der Postbote bei dem alten Mann erschien und einen Brief aushändigte, zahlte dieser auch anstandslos dafür die geforderten 200 Euro. Doch als er den Brief gelesen hatte, stellte er sofort einige inhaltliche Ungereimtheiten fest. Kurz danach wurde ihm angekündigt, er könne nun den zweiten avisierten Brief auf dem Postamt gegen erneute Zahlung von 200 Euro abholen, was er allerdings nicht mehr tat. Aus seinen ersten Zweifeln wurde jetzt ein Betrugsverdacht, und er erstattete Strafanzeige.

Ermittlungen der Polizei in St. Ingbert haben bislang ergeben, dass der Brief tatsächlich nicht von einer seriösen Lotterieagentur stammt und die 200 Euro letztendlich auf das Bankkonto eines mutmaßlichen Betrügers aus Kassel gutgeschrieben wurden, der mit der geschilderten Masche bundesweit aktiv war. Weitere mögliche Geschädigte sollten daher bei ihren Polizeidienststellen Anzeige erstatten.

Im Zusammenhang mit Betrugsdelikten ruft die Polizei zuallererst dazu auf , in Zweifelsfällen keine Zahlungen in bar, per Überweisung oder auf elektronischem Weg zu leisten.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort