DRK-Kreisverband St. Ingbert Die Beratung steht in der Corona-Zeit im Vordergrund

St. Ingbert · Der DRK-Kreisverband St. Ingbert erläutert die Aufgaben und Angebote seines Betreuungsvereins.

 Geschäftsstellenleiterin Annelie Faber-Wegener (links) und Sozialarbeiterin Andrea Löw vom DRK-Betreuungsverein.

Geschäftsstellenleiterin Annelie Faber-Wegener (links) und Sozialarbeiterin Andrea Löw vom DRK-Betreuungsverein.

Foto: Maik Ecker/DRK

Zu den Leistungen des DRK-Kreisverbandes in St. Ingbert zählt auch das Angebot eines Betreuungsvereins. Dieser übernimmt Betreuungen in persönlichen Angelegenheiten und bietet darüber hinaus Beratungen und verschiedene Vorträge an. „Der Betreuungsverein des DRK mit seinen Aufgaben und Tätigkeiten ist noch eher unbekannt“, so Annelie Faber-Wegener. „Aufgrund von Corona können derzeit auch keine Informationsveranstaltungen stattfinden. Jedoch besteht die Möglichkeit mit uns persönliche Beratungen unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen zu den Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung zu vereinbaren“, informiert die hauptamtliche Leiterin bei der DRK-Kreisgeschäftsstelle.

Der Betreuungsverein ist eine juristische Institution und kein Verein im Sinne des Vereinsrecht. Er besteht aus derzeit 60 ehrenamtlichen Betreuern, die hierüber versichert sind und ist eine Unterorganisation des DRK-Kreisverbandes St. Ingbert. Betreuungsvereine gibt es auch von anderen Wohlfahrtsverbänden. Die Betreuer werden durch das Betreuungsgericht beim Amtsgericht Sankt Ingbert (zuständig für St. Ingbert und Mandelbachtal) oder beim Amtsgericht Homburg (zuständig für Blieskastel und Gersheim) eingesetzt und übernehmen für Menschen, die ihre Rechtsbereiche nicht mehr selbst regeln können, komplett oder teilweise die Bereiche Vermögen, Recht- und Behördenangelegenheiten, Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung sowie Post- und Fernmeldeangelegenheiten. „Die Aufgaben des DRK-Betreuungsvereins bestehen dabei in der Unterstützung der ehrenamtlichen Betreuer. Wir klären Fragen zu beispielsweise Anträgen bei den Behörden, zur Pflegebedürftigkeit und Ähnlichem. Oftmals kommt man auch als Angehöriger plötzlich in die Situation eine Betreuung zu übernehmen, da fehlt dann das nötige Wissen und das kann man von uns bekommen“, so Annelie Faber-Wegener.

Für viele Menschen sei es selbstverständlich selbst für die Angehörigen zu sorgen, da steht dann der Betreuungsverein beratend zur Seite. Auch Teilbetreuungen seien möglich, so kann es vorkommen, dass aus den vorgenannten Bereichen ein Teil von der Familie und ein Teil von den hauptamtlichen Mitarbeitern des Betreuungsvereins übernommen wird. Zusammen mit der Diplom-Verwaltungswirtin Annelie Faber-Wegener bieten die Sozialarbeiterinnen Eva Heinrich und Andrea Löw im sozialen Bereich das hauptamtliche Know-how für die derzeit 60 ehrenamtlichen Mitglieder, von denen 19 derzeit aktiv sind und teilweise auch zwei oder drei Betreuungen übernommen haben.

Auch könne man sich mit ihr in Verbindung setzen, wenn man selbst als ehrenamtlicher Betreuer tätig werden möchte. Sowohl Betreuende wie auch Betreute müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Für Jugendliche gilt die Vormundschaft durch das Jugendamt. „Eine Betreuung ist keine Entmündigung“, so Faber-Wegener. Der Wille des zu Betreuenden sei maßgeblich für die Orientierung von durchzuführenden Maßnahmen. „Entmündigungen sind seit 1992 durch das neue Betreuungsrecht abgeschafft, die persönlichen Bedürfnisse und das Wohlergehen jedes Einzelnen stehen an erster Stelle.“ 2020 gab es (Stand Ende Oktober) 20 Betreuungsanfragen an das DRK aus dem St. Ingberter Zuständigkeitsgebiet, welche erfolgreich vermittelt werden konnten.

Vorträge und Informationsveranstaltungen gibt es beim DRK-Betreuungsverein zu den Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Demenz, Aufgaben eines Betreuungsrichters, Aufgaben, Rechte und Pflichten eines Betreuers. Außerdem gibt es Zusammenkünfte zum Erfahrungsaustausch. In diesem Jahr mussten coronabedingt außer einem Vortrag bei der Seniorenunion aber alle weiteren geplanten Termine abgesagt werden.

Infos rund um den Betreuungsverein beim DRK-Kreisgeschäftsstelle, Annelie Faber-Wegener, Tel. (0 68 94) 10 02 14.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort