Betreuung als Unterstützung

Saarpfalz-Kreis. Menschen, die wegen ihres Alters oder einer Behinderung Unterstützung bei der Bewältigung ihrer Rechtsgeschäfte benötigen, erhalten durch einen Betreuer oder eine Betreuerin die erforderlichen Hilfen, ohne in ihrer Geschäftsfähigkeit eingeschränkt zu werden. Unter Betreuung wird die rechtliche Vertretung verstanden und nicht eine Sozial- oder Gesundheitsbetreuung

 1,3 Millionen Menschen werden in Deutschland rechtlich betreut, weil sie aufgrund von geistigen Erkrankungen viele Dinge im Sinne des bürgerlichen Rechts nicht selbst erledigen können. Foto: dpa

1,3 Millionen Menschen werden in Deutschland rechtlich betreut, weil sie aufgrund von geistigen Erkrankungen viele Dinge im Sinne des bürgerlichen Rechts nicht selbst erledigen können. Foto: dpa

Saarpfalz-Kreis. Menschen, die wegen ihres Alters oder einer Behinderung Unterstützung bei der Bewältigung ihrer Rechtsgeschäfte benötigen, erhalten durch einen Betreuer oder eine Betreuerin die erforderlichen Hilfen, ohne in ihrer Geschäftsfähigkeit eingeschränkt zu werden. Unter Betreuung wird die rechtliche Vertretung verstanden und nicht eine Sozial- oder Gesundheitsbetreuung. Das gesetzgeberische Ziel der Reform war Betreuung statt EntmündigungDas Rechtsinstitut der rechtlichen Betreuung wurde in Deutschland durch das am 1. Januar 1992 in Kraft getretene Betreuungsgesetz geschaffen. Die rechtliche Betreuung trat somit an die Stelle der Entmündigung Erwachsener. Die 20-Jahr-Feier dieses Gesetzes ist Anlass einer Informationskampagne im Saarpfalz-Kreis:

Zusammen mit den Betreuungsvereinen des Deutschen Roten Kreuzes und Pro Mensch wird die Betreuungsbehörde des Saarpfalz-Kreises die Informationen rund um dieses Thema verstärken, um den Betroffenen Hilfe zu einem frei selbstbestimmten Leben zu leisten. Die Zahl der Menschen, die rechtlich betreut werden, belief sich Ende 2009 in der Bundesrepublik Deutschland auf rund 1,3 Millionen Menschen. Die Zahl der Betreuungen hat sich seit 1992 ungefähr verdreifacht. Kann ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht für ihn auf eigenen Antrag oder von Amts wegen einen Betreuer. Die größte Gruppe der unter Betreuung stehenden Menschen sind jedoch alte Menschen, die an Demenz erkrankt sind. Daneben benötigt ein Teil geistig behinderter Menschen im Erwachsenenalter einen Betreuer. Auch Menschen mit einer schweren Abhängigkeitserkrankung bedürfen bei schweren psychosozialen Folgeschäden in manchen Fällen eines Betreuers. Mit einer Vorsorgevollmacht kann man für den Fall seiner Betreuungsbedürftigkeit einer Person seines Vertrauens Vollmacht für alle eventuell anfallenden Rechtsgeschäfte erteilen und so die Anordnung einer Betreuung vermeiden. red

Um die Bevölkerung besser zu erreichen, werden Mitarbeiter der Betreuungsbehörde und der Betreuungsvereine jeweils in der Zeit von zehn bis zwölf Uhr an einem Infostand auf folgenden Wochenmärkten zu finden sein: St. Ingbert, Mittwoch, 20. Juni; Blieskastel, Donnerstag, 28. Juni; Mandelbachtal, Dienstag, 3. Juli; Homburg, Dienstag, 10. Juli; Bexbach, Mittwoch, 18. Juli; Kirkel, Freitag, 20. Juli (hier von 14 bis 16 Uhr).

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