Bei Hausbau in St. Ingbert Bauherr muss Verkehrsregulierung sicherstellen

St. Ingbert · Der Leiter der Straßenverkehrsbehörde erläutert am Bespiel der mobilen Ampelanlage in der Ensheimer Straße die Pflichten und Kosten bei Baumaßnahmen.

  Für die Sicherung und Regulierung des Straßenverkehrs, wie etwa durch eine mobile Ampelanlage, ist bei Baumaßnahmen der Bauherr zuständig.

Für die Sicherung und Regulierung des Straßenverkehrs, wie etwa durch eine mobile Ampelanlage, ist bei Baumaßnahmen der Bauherr zuständig.

Foto: Stefan Bohlander

Wer derzeit aus der City über die Ensheimer Straße Richtung Auffahrt St. Ingbert-West fahren möchte, muss eventuell etwas Geduld mit sich bringen. Der Grund: Am Anwesen mit der Hausnummer 35 wird schwer geschafft. Dazu wurde eine Ampelanlage installiert, die bei Bedarf den Verkehr regelt – somit kommt es ab und an zu Wartezeiten. Grund also, wegen einer weiteren Baustelle auf die städtische Verwaltung zu schimpfen? Mitnichten. Denn sowohl Baustelle als auch Schaltung der Ampel liegen in privater Hand, wie Thomas Diederichs erklärt. Der Leiter der Straßenverkehrsbehörde und Abteilungsleiter Verkehr und Örtlicher Personennahverkehr (ÖPNV) kann und darf aus diesem Grund nichts Genaueres zu der Maßnahme sagen. Anhand dieses Beispiels erläutert er aber den allgemeinen Ablauf für die Sicherung von Baustellen, die den öffentlichen Raum betreffen.