Auch Straßenmusiker haben Regeln

St Ingbert · Wenn ein Straßenmusiker einen Verstärker nutzen möchte, braucht er dafür eine Sondernutzungserlaubnis. Die erteilt die Stadt St. Ingbert in aller Regel nicht. Der Stadt-Pressesprecher erklärt, dass die Straßenmusik nicht zur unzumutbaren Belastung werden soll.

 Ein Straßenmusiker am Freitag in der St. Ingberter Fußgängerzone. Foto: Yvonne Handschuher

Ein Straßenmusiker am Freitag in der St. Ingberter Fußgängerzone. Foto: Yvonne Handschuher

Foto: Yvonne Handschuher

Wie sagt Stadt-Pressesprecher Peter Gaschott so schön: "Ein Sommer ohne Straßenmusiker ist kein Sommer." Stimmt: Während die St. Ingberter und ihre Gäste durch die Innenstadt schlendern oder in einer Gaststätte verweilen, um was Kühles zu trinken oder im Eiscafé ein Eis zu schlecken, kann fast schon Urlaubsstimmung aufkommen, wenn die Straßenmusiker aufspielen. Mal verträumt, mal flott, allzugroß ist das Repertoire ja meistens nicht. Wenn die Straßenmusiker dann allerdings aufdrehen und sogar einen Verstärker dabei haben, dann wird es nervig für die Passanten und all die, die in der Innenstadt leben und arbeiten. Aber nicht nur das: Dann verstoßen die Musiker auch gegen geltendes Recht und das Ordnungsamt schreitet ein. So erklärt es Pressesprecher Gaschott auf Anfrage unserer Zeitung. "Das scheint diesen Sommer ein Thema zu sein", so Gaschott, der erklärt, dass sich bereits einige Bürger bei der Stadtverwaltung beschwert hätten. Deswegen war der Ordnungsdienst der Stadt im Einsatz. Denn: Musik in der Innenstadt ist laut Gaschott erlaubt, so lange sie nicht elektronisch verstärkt wird. "Dafür bedarf es einer Sondernutzungserlaubnis, die muss im Rathaus beantragt werden und die wird in aller Regel nicht erteilt", so der Pressesprecher weiter.

Geschäftsleute beispielsweise sehen es laut Gaschott oftmals nicht gerne, wenn die Musiker direkt vor ihrem Schaufenster spielen. So habe auch da das Ordnungsamt schon einschreiten müssen, da die Geschäftsleute von einem "Höllenlärm" gesprochen haben.

Wenn ein Straßenmusiker ohne elektronischen Verstärker anrückt, darf er zwar spielen, trotzdem spricht das Ordnungsamt mit den Musikern und bittet sie, regelmäßig den Platz zu wechseln. Gaschott erklärt: "Sonst wird die schöne Straßenmusik schnell zur unzumutbaren Belastung, auch wenn sie nicht elektronisch verstärkt ist." Auch was die Ruhezeiten angeht, müsse man hin und wieder die Notbremse ziehen. Gaschott: "Es gelten die normalen Geschäftszeiten der Innenstadt. Heißt: Ruhezeit ist zwischen 22 Uhr abends und sechs Uhr morgens."

Also: Wenn die Lautstärke und die Tageszeit stimmen und zudem die Musiker , wie Gaschott abschließend sagt, der Musik mächtig sind, ist gegen Straßenmusik nichts zu sagen, "sie belebt die Stadt".

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