Rostbeulen auf Parkplätzen Hauptsache ordnungsgemäß abgestellt

St. Ingbert · Das Ordnungsamt der St. Ingberter Stadtverwaltung hat wenig Handhabe gegen monatelanges „Dauerparken“.

 Dieser britische Transporter steht seit Monaten unbewegt auf dem Parkplatz am Juz. Rechts im Hintergrund eines der Wohnmobile, deren Standplatz immer mal wieder wechselt.

Dieser britische Transporter steht seit Monaten unbewegt auf dem Parkplatz am Juz. Rechts im Hintergrund eines der Wohnmobile, deren Standplatz immer mal wieder wechselt.

Foto: Carlo Schmude

So manchem Nutzer öffentlicher Dauer-Parkplätze in St. Ingbert sind sie ein Ärgernis oder werfen zumindest Fragen auf: alte, bisweilen verwahrloste Fahrzeuge, die wochen- oder monatelang dort herumstehen und keinen Zentimeter mehr bewegt werden. Auffällig vor allem auf gebührenfreien und zeitlich unbegrenzten Parkflächen in der St. Ingberter Innenstadt sind auch die Wohnmobile und Anhänger, für die auf dem Gelände ihrer Besitzer offenbar kein Platz ist. Überraschenderweise sind diese Fahrzeuge für das Ordnungsamt der Stadt St. Ingbert kein oder nur ein eher kleineres Thema. In vielen Fällen fehlt nach Auskunft der Stadtverwaltung schlicht die Handhabe gegen diese Dauerparker. Auf dem Parkplatz „Hemmersweiher“ am Jugendzentrum steht zum Beispiel seit Monaten ein silbergrauer Transporter mit britischen Nummernschildern. Staub und Blätter unter dem Fahrzeug lassen vermuten, dass in diesem Transporter schon lange nichts mehr befördert wurde. Dennoch darf er nach Angaben des Ordnungsamtes unbegrenzt lange dort stehen bleiben, so lange das Fahrzeug korrekt abgestellt ist, und keine Gefahr von ihm ausgeht. Voraussetzung ist allerdings auch, dass das Fahrzeug noch zugelassen ist, denn Schrottautos dürfen nicht im öffentlichen Verkehrsraum „gelagert“ werden. Bei dem britischen Transporter war das nicht ganz einfach zu überprüfen, denn er ist mit dem Heck extrem nah an den Hecken des Platzes abgestellt. Einfacher war das schon bei dem roten Toyota, der gegenüber geparkt war. Der hatte nämlich gar keine Nummernschilder mehr. Dafür dann aber eine rote Plakette der Ordnungshüter an der Seitenscheibe. Nach Pfingsten war der Toyota weg. Ein Spezialfall ist hingegen der silbergraue Ford mit IGB-Kennzeichen ohne Zulassung und Tüv-Plakette, der seit Monaten auf dem unbeschränkten Parkplatz in der Pfarrgasse vor der Unterführung zur ehemaligen „Luschd“ steht. Der steht tatsächlich auf Privatgelände. Hier ist die Stadtverwaltung nicht zuständig. Vorerst zumindest, denn das Auto ist innen ziemlich vermüllt. Am Lenkrad bildet sich bereits eine Art Schimmel. „Wenn von einem Fahrzeug eine Gefahr für die Öffentlichkeit ausgeht, dürfen wir doch aktiv werden“, so Stadtpressesprecher Florian Jung. Ganz praktisch könnte das etwa eine massenhafte Versammlung von Insekten im und um das Fahrzeug sein.

Für das Parken von Anhängern und Wohnwagen gibt es ebenfalls eine klare Regelung. Sie dürfen nach Paragraf 12 der Straßenverkehrsordnung nicht länger als zwei Wochen auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt werden. Das ist wohl auch ein Grund, warum die Besitzer dieser Fahrzeuge in regelmäßigen Abständen den Abstellplatz wechseln.

 Dieser offenbar abgemeldete Ford ohne Zulassungs- und Tüv-Plakette „ruht“ seit Monaten an der „Luschd“. Um ihn herum sprießt bereits das Kraut. Er steht allerdings auf einem privaten, aber öffentlich zugänglichen Parkplatz. Das Ordnungsamt ist nicht zuständig.

Dieser offenbar abgemeldete Ford ohne Zulassungs- und Tüv-Plakette „ruht“ seit Monaten an der „Luschd“. Um ihn herum sprießt bereits das Kraut. Er steht allerdings auf einem privaten, aber öffentlich zugänglichen Parkplatz. Das Ordnungsamt ist nicht zuständig.

Foto: Carlo Schmude
 Dieser Toyota ohne Nummernschilder wurde auf Aufforderung recht schnell entfernt. Im Hintergrund: ein Wohnmobil.

Dieser Toyota ohne Nummernschilder wurde auf Aufforderung recht schnell entfernt. Im Hintergrund: ein Wohnmobil.

Foto: Carlo Schmude

Insgesamt sieht das Ordnungsamt der Stadtverwaltung die ganze Sache aber entspannt: „Ordnungsrechtlich kann hier nicht von Phänomenen gesprochen werden, da es sich um das übliche Tagesgeschäft handelt. Nicht zugelassene Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum sind relativ selten und werden im Regelfall durch den letzten Halter oder in Ausnahmefällen im Wege der Ersatzvornahme entfernt“, so das Ordnungsamt.

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