Geld- und Bewährungsstrafe Gericht verurteilt zwei Männer wegen Körperverletzung

St. Ingbert/Homburg · Zwei Urteile zu gefährlicher Körperverletzung hat jetzt das Amtsgericht St. Ingbert gesprochen. Zunächst ging es um einen Fall, der sich am 6. August 2019 gegen 7.30 Uhr auf dem Fahrradweg neben der B 423 zwischen Homburg und Kirkel abgespielt hatte, erklärt Amtsgerichtschefin Marion Walther.

 Symbolfoto

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Foto: dpa/Friso Gentsch

Der Angeklagte habe mit einer Hundeleine, an der ein Befestigungshaken aus Metall angebracht war, gegen den Arm eines anderen Mannes geschlagen. Dieser erlitt eine blutende Wunde. Das Amtsgericht verurteilte den Angreifer zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 10 Euro.

Ein Fall von fahrlässiger Körperverletzung spielte sich am 2. Februar 2019 vor der Gaststätte Marktgässje in der Homburger Marktstraße ab. Zunächst hätten zwei Personen nur gestritten, dann seien vier Brüder eines der Männer hinzugekommen. Einer dieser Brüder habe im Laufe der folgenden Rangelei dem Geschädigten unvermittelt ein Bierglas ins Gesicht geschlagen, das zerbrach und ihm mehrere Schnittwunden zufügte. Zum Hauptverhandlungstermin vergangene Woche erschien der Angeklagte nicht vor Gericht, sodass er mittels Strafbefehl zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt wurde. Der Strafbefehl sei noch nicht rechtskräftig, erklärt Walther abschließend.

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