Amtsgericht gehört jetzt der Stadt

Blieskastel. Wie Blieskastels Bürgermeisterin Annelie Faber-Wegener mitteilte, ist das Amtsgericht nun durch notariellen Vertrag ins Eigentum der Stadt übergegangen, der Kaufpreis betrug 402 000 Euro und wird in drei Jahresraten bezahlt

 Jetzt Eigentum der Stadt Blieskastel: das ehemalige Amtsgerichts-Gebäude. Foto: Carlo Schmude

Jetzt Eigentum der Stadt Blieskastel: das ehemalige Amtsgerichts-Gebäude. Foto: Carlo Schmude

Blieskastel. Wie Blieskastels Bürgermeisterin Annelie Faber-Wegener mitteilte, ist das Amtsgericht nun durch notariellen Vertrag ins Eigentum der Stadt übergegangen, der Kaufpreis betrug 402 000 Euro und wird in drei Jahresraten bezahlt. Wie die Bürgermeisterin hinzufügte, hat ihr der frühere Innenminister Stefan Toscani noch eine Förderzusage für eine Bedarfszuweisung aus dem Ausgleichsstock in Höhe von 50 Prozent gegeben, bis zu einer Gesamthöhe von 491 500 Euro festgesetzt: "Mit der Zusage des Innenministers hat die Stadt nun eine weitere finanzielle Grundlage, neben dem Erwerb auch die notwendigen Sanierungsarbeiten durchzuführen." Bei einem 50-prozentigen Zuschuss müsse die Stadt praktisch auch nur noch 200 000 Euro für den Kauf des Gebäudes aufbringen.

Haus für die Bürger

Nach den Vorstellungen der Bürgermeisterin soll in dem Gebäude ein Haus für die Bürger entstehen, in dem publikumswirksame Dienststellen der Stadt eingerichtet werden, so zum Beispiel der Fachbereich Bürgerdienste mit dem Bürgerbüro, der Tourist Information, die zusammen mit der Infostelle des Biosphärenzweckverbandes ihre Aufgaben erfüllen kann, weiterhin der Bereich Schulen, Kultur und Sport und natürlich die städtische Bücherei sowie das Familienzentrum. In die leer werdenden Räume des ehemaligen Finanzamtes werden dann die Dienststellen verlagert, die derzeit noch im Blieskasteler Hof angemietet sind. Es sei nun zunächst notwendig, die Räume im Amtsgericht zu modernisieren, insbesondere die Toilettenanlagen, eine behindertengerechte Toilette müsse entstehen wie auch ein behindertengerechter Eingang zum Gebäude. Nach den Renovierungsarbeiten wird dann mit dem Umzug der Dienststellen in die Räumlichkeiten begonnen. red

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