Kolumne Homburg vor dem Urteil

Der Untreue-Prozess des derzeit suspendierten Homburger Oberbürgermeisters Rüdiger Schneidewind  (SPD) steht kurz vor dem Abschluss. Schon am nächsten Donnerstag, spätestens an einem noch folgenden Verhandlungstag, könnte das Urteil fallen.

Endlich, möchte man sagen. Denn der Wiederaufnahmeprozess zieht sich wie Kaugummi. Ein Zeuge nach dem anderen läuft vor dem Landgericht auf. Doch Neuigkeiten im Vergleich zum ersten Prozess vor zwei Jahren gibt es so viele nicht. Aber immerhin wurden einige Erkenntnisse von damals vertieft beziehungsweise bestätigt. Die Fragen, die die Kammer beantworten muss, sind: Bleibt es bei dem Untreue-Urteil (wegen Unterlassung oder aus Vorsatz, auf beides stehen sechs Monate bis fünf Jahre)? Schätzen die Richter Schneidewinds Vergehen als „gravierende Pflichtverletzung“ ein? Für den Oberstaatsanwalt steht letzteres fest, wie er am Donnerstag sagte. Er hatte bekanntlich vor zwei Jahren eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten gefordert.

In der erneuten Verhandlungsrunde war auch zu klären, ob die teuere Beauftragung der Detektei einen möglichen Gegenwert aufzuweisen hat. Sprich, ob denn zählbar etwas herausgekommen ist, was man den hohen Kosten des Detektiveinsatzes entgegenstellen könnte. Die Verteidigung Schneidewinds glaubt  dazu zwei Entlassungen und eine Abmahnung auf der Habenseite. Beide Entlassungen hielten am Ende allerdings nicht Stand. Einer der Gekündigten arbeitet inzwischen wieder bei der Stadt, bei dem anderen Fall stellte das Arbeitsgericht einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte fest. Es kam zum Auflösungsvertrag  – mit einem sehr guten Zeugnis der Stadtverwaltung für den Mitarbeiter.

Am Ende wird wohl der 3. Dezember 2015 zum entscheidenden Datum für Rüdiger Schneidewind: An diesem Tag hat er den bis dahin über vier Wochen und mit bescheidenem Erfolg laufenden Detektiveinsatz verlängert. Die Wertung der Kammer des Landgerichts dazu wird mit Spannung erwartet.

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