Gemeinderat Mandelbachtal Kritisches zum Landesentwicklungsplan

Mandelbachtal · Auch der Gemeinderat Mandelbachtal ist in vielen Punkten mit dem von der Landesregierung vorgelegten Entwurf nicht einverstanden.

 Die Gemeinde Mandelbachtal sieht sich in ihrer Entwicklung durch den Landesentwicklungsplan (LEP) zu stark eingeschränkt, zum Beispiel bei der Ausweisung von Neubaugebieten.

Die Gemeinde Mandelbachtal sieht sich in ihrer Entwicklung durch den Landesentwicklungsplan (LEP) zu stark eingeschränkt, zum Beispiel bei der Ausweisung von Neubaugebieten.

Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Der Entwurf der saarländischen Landesregierung für einen neuen Landesentwicklungsplan (LEP) 2030 wird auch in der Gemeinde Mandelbachtal, wie in vielen anderen Kommunen, recht kritisch gesehen. Das wurde in der jüngsten Sitzung des Gemeinderates Mandelbachtal deutlich. Mehrheitlich, bei zwei Gegenstimmen der Grünen, die generell gegen neues Bauland sind, verabschiedete man eine Stellungnahme, die die neuralgischen Punkte auflistet.

So hat man bereits 2018 das Heranrücken der Vorbehaltsgebiete von Biotopen und Vorranggebieten für die Landwirtschaft bemängelt. Auf diese Kritik sei im aktuellen Entwurf nicht reagiert worden. Auch befürchtet die Kommune, dass die Siedlungsentwicklung der Gemeinde sehr eingeschränkt wird. Alternativen zu Baumöglichkeiten, die der Flächennutzungsplan 2010 der Gemeinde vorsieht, sei nur sehr eingeschränkt möglich. Die im LEP vorgesehenen Prüschemata zur Ermittlung des gemeindlichen Wohnraumbedarfs führten zu mehr Bürokratie, was man dem Innenministerium mitgeteilt habe. Die geplanten Erfordernisse stellten einen erheblichen personellen und finanziellen Aufwand dar, der nicht zu leisten sei. Unklar sei auch, wie eine Strategie zur Nutzbarkeit der vorhandenen Baulücken aussehen solle. Da viele Eigentümer unbebauter Grundstücke bislang nicht bereit seien, diese an die Gemeinde zu verkaufen, plant Mandelbachtal ab 2025 die Einführung der Grundsteuer C. Der Grundsatz, wonach zuerst vorhandene Flächen bebaut werden, ehe neue ausgewiesen und erschlossen würden, sei allerdings nicht praktikabel. Zudem würden immer noch städtisch geprägte Siedlungsformen als Vorlage verwendet. Diese passten aber nicht zur ländlichen Struktur. So sei Mandelbachtal, obwohl nahe an Saarbrücken und St. Ingbert gelegen, fälschlicherweise der Zone „Ländlicher Raum“ zugeordnet, während etwa Kleinblittersdorf und Kirkel zur Stadtnähe eingruppiert wurden. Dies belege auch, dass die wenigen Baugrundstücke alle an Menschen außerhalb der Gemeinde verkauft worden seien. Gleichzeitig habe dies zu einem Anstieg der Preise geführt. Das sogenannte „Zentrale-Orte-Konzept“ hat dabei die Aufgabe, die Siedlungstätigkeit räumlich so zu steuern und zu konzentrieren, dass in allen räumlichen Teilregionen die Versorgung der Bevölkerung mit Dienstleitungen und Infrastrukturen der Daseinsvorlage gewährleistet ist. Hierzu sei das Rathaus im Gespräch mit einem Investor, der in Ormesheim einen Lebensmittel- und Drogeriemarkt bauen möchte.

Eine Einzelhandelsnutzung in der Ortsmitte, wie vom Ministerium gewünscht, sei, so die Gemeinde, nicht mehr zeitgemäß. Die Inverstoren und die Eigentümer hätten daran kein Interesse. Im Entwurf findet sich ein Hinweis darauf, dass im Außenbereich von Erfweiler-Ehlingen, auf dem „Hanickel“, ein sogenanntes Vorhaltsgebiet für Rohstoffsicherung, vorgesehen ist. Die Genehmigung für die Steinbruch-Erweiterung wurde jedoch vor Jahren vom Umweltministerium abgelehnt.

Die Freien Wähler (FWG) haben in einer eigenen Stellungnahme ihre Bedenken mitgeteilt. Sie sehen in der Konzentration auf Ormesheim und Ommersheim eine Benachteiligung der übrigen sechs Ortsteile. „Die Siedlungsachsen gehen vollständig an Mandelbachtal vorbei. Dies dürfte in letzter Konsequenz auch die Schließung von gemeindlichen Einrichtungen (Dorfgemeinschaftshäuser, Sporthallen) bedeuten“, befürchtet die FWG weiter. Die Pläne der Landesregierung gingen an der Realität vorbei. Mandelbachtal habe keine Leerstände an Wohnraum. Die Begrenzung von Baumöglichkeiten würde wichtiges Entwicklungspotenzial verhindern, heißt es weiter. Die Freien Wähler sind für eine Verdichtung im Innenbereich, jedoch nicht der Ortskerne, und befürworten eine Grundsteuer C. Auch stehe die geringe Ausweisung von neuen Gewerbegebieten im Widerspruch zur großen Nachfrage. Die Ausweitung von Landwirtschaftsflächen verhindere ebenfalls die Schaffung des benötigten Wohnraums.

Die im Landesentwicklungsplan vorgesehene Minderung des motorisierten Individualverkehrs bedürfe eines massiven Ausbaus des Linienbus-Verkehrs, so die FWG. Der Wille der Regierung sei offenbar, dass sich durch die Planung der finanzielle Spielraum der Kommunen noch weiter reduziere. Die FWG lehnt den Entwurf zum LEP, genau wie die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, komplett ab.

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