Aus der Kommunalpolitik in Mandelbachtal Friedhofs-Gebühren werden erhöht

Mandelbachtal · In Mandelbachtal muss kostendeckend gewirtschaftet werden. Reihenrasengräber soll es ab 2021 auch geben.

 Die Beerdigungskosten werden 2021 in der Gemeinde Mandelbachtal steigen. Dies gilt natürlich auch für den Ommersheimer Friedhof, den unser Beispielfoto zeigt.

Die Beerdigungskosten werden 2021 in der Gemeinde Mandelbachtal steigen. Dies gilt natürlich auch für den Ommersheimer Friedhof, den unser Beispielfoto zeigt.

Foto: Jörg Martin

Der Gemeinderat Mandelbachtal hat in seiner letzten Sitzung für 2020 mehrheitlich beschlossen, die Friedhofsgebühren zu erhöhen. Die alte Satzung ist letztmalig vor knapp vier Jahren geändert worden. Hintergrund sei, so heißt es in einer Sitzungsvorlage, die Anpassung an die Kostendeckung seitens der Gemeindeverwaltung. Diese Aufwendungen sollen zu fast 100 Prozent gedeckt sein. 2018 hatten an einer öffentlichen Ausschreibung zur Herstellung der Gräber zwei Firmen teilgenommen. Das wirtschaftlichste Angebot ging für die Dauer von zwei Jahren an ein Unternehmen aus Wittersheim. Durch Preissteigerungen erhöhten sich die Kosten, und der Deckungsgrad durch die Gebühren sank. In 2019 beliefen sich die Kosten des Unternehmens auf 53 720 Euro, denen Einnahmen in Höhe von 35 740 Euro gegenüberstanden. Es musste also etwas geschehen. Bei der Gebührenerhöhung ist auch ein kleiner Puffer eingebaut, damit bei einer weiteren Kostensteigerung nicht umgehend die dazugehörige Satzung wieder geändert werden muss. Der gegenwärtige Zwei-Jahres-Vertrag mit dem Wittersheimer Unternehmen MS-Bau Markus Schneider endet zum Jahresende. Da die Zusammenarbeit mehr als zufriedenstellen verlaufen sei, so die Gemeindeverwaltung, wird der Vertrag um weitere zwei Jahre verlängert. Der Unternehmer habe schriftlich zugesichert, die Preise für seine Leistungen in 2021 nicht zu erhöhen. Eine erneute öffentliche Ausschreibung ist erst für September 2022 vorgesehen.

Die Statistik bestätigt im Übrigen einen Trend. Demnach lag alleine der Anteil an Urnenbestattungen im ersten Halbjahr 2020 bei 70 (83,33 Prozent). Konventionelle Erdbestattungen kamen im Mandelbachtal nur 14 Mal vor (16,67 Prozent). Im Vorjahr lag der Anteil für Urnenbestattungen bei 109 (75,69 Prozent) und 35 Erdbestattungen (24,31 Prozent). Die Waldruhestätte ist hier noch nicht aufgeführt, da diese eine eigene Satzung hat. Carolin Reinhard (CDU) forderte in der Sitzung, die Gebührensatzungen beider Bereiche zusammenzufassen.

Den Entscheidung, ab dem kommenden Jahr, neben Urnengrabkammern auch Reihenrasengräber einzuführen, traf der Rat im weiteren Verlauf der Sitzung (Bericht folgt).

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