Der „Verlust“ eines Helden-Epos

Unsere Woche · Inzwischen ist es über drei Jahre her, dass Georg Jung nach dem Willen der Wähler das Amt des St. Ingberter Oberbürgermeisters an Hans Wagner abgeben musste. Der Wahlkampf war mit äußerst harten Bandagen auch im persönlichen Bereich geführt worden.

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Foto: Robby Lorenz

Und die Verletzungen dort zogen auch nach dem Amtswechsel das ein oder andere durchaus noch nachvollziehbare juristische Scharmützel nach sich. Doch wer geglaubt hatte, das Duell Wagner gegen Jung sei inzwischen endgültig abgeschlossen, wurde in dieser Woche herb enttäuscht. Die Stadt St. Ingbert hat ihren Ex-OB erneut verklagt. Dieses Mal geht es um eine CD, auf der Jung eine Art Bilanz seines aus eigener Sicht segensreichen Wirkens als Bürgermeister und Oberbürgermeister der Stadt ziehen ließ. Die 2500 Euro teure Dokumentation ist verschwunden. Die Stadt verlangt jetzt das Honorar von Jung zurück. Zwar steht ein Urteil noch aus, doch nach den Ausführungen des Verwaltungsgerichtes vom Dienstag ist anzunehmen, dass die Stadt kläglich scheitern wird, vor allem mangels Beweisen für grobe Fahrlässigkeit.

Dabei droht der gesunde Menschenverstand angesichts beantworteter und offener Fragen in Streik zu treten. Hat der Autor des vermutlichen Georg-Jung-Helden-Epos wirklich noch nicht einmal eine einzige Sicherungskopie seines immerhin 2500 Euro teuren Werkes gemacht? Hat Jung das für ihn sicher vorteilhafte Machwerk tatsächlich sofort in den Postausgang gelegt? Wer könnte Interesse daran gehabt haben, die CD auf dem verwaltungsinternen Postweg verschwinden zu lassen? Dem neutralen St. Ingberter Bürger könnte sich allerdings neben diesen noch eine ganze andere Frage stellen. Haben eine Stadtverwaltung und ihr OB angesichts der echten Probleme dieser Zeit, des Aufwandes und der Kosten, die am Ende den Streitwert wohl übersteigen, nicht besseres zu tun, als sich einer juristischen Posse mit mehr als ungewissem Ausgang zu widmen?

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