Veranstaltung informiert über Vorsorgeregelung

Kirkel · Die Volkshochschule (VHS) Kirkel-Neuhäusel bietet im Rahmen der "Kirkeler Vortragsreihe der VHS" am Freitag, 20. Februar, im Sängerheim des MGV eine Veranstaltung zum Thema "Testament, Übergabe und Vorsorgeregelungen" an.

Mit einer Verfügungsvollmacht wird bescheinigt, dass eine dritte Person für einen Patienten handeln oder etwas erledigen darf. Der Begriff werde meist in Verbindung mit einer Bank- oder einer Vorsorgevollmacht gebraucht. Da man nicht in die Zukunft blicken könne, stelle man auf diesem Weg immer seine Handlungsfähigkeit sicher, heißt es in der Pressemitteilung der VHS. Für den Fall der nicht mehr vorhandenen eigenen Entscheidungsfähigkeit werde sonst womöglich ein fremder Betreuer berufen, der dann das gesamte Vermögen verwaltet und darüber verfügen könne - bis zu den Entscheidungen im Krankenhaus, ob und welche Behandlungen durchgeführt oder auch beendet würden. Für die Nichtvorsorge im Todesfall drohten langjährige und kostenträchtige Streitigkeiten mit dem überlebenden Ehegatten oder zwischen den Verwandten. Durch präzise Vorsorgeregelungen nebst Patientenverfügung könne sichergestellt werden, dass nur eine Person des eigenen Vertrauens entscheidet. Der Vortrag der Anwälte Monika Fries und Klaus Herrmann gibt Informationen, wie diese Regelungen umfassend und rechtssicher gestaltet werden können.

Die Veranstaltung findet am Freitag, 20. Februar, ab 19 Uhr im Sängerheim des MGV in Kirkel , Hirschbergstraße 30, statt. Der Eintritt zur Veranstaltung ist kostenlos. Weitere Informationen auch bei der Geschäftsstelle der KVHS und dem Leiter der VHS Kirkel , Willi Habermann, Telefon (0 68 41) 8 91 96.

kvhs-saarpfalz.de

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