So fand sich auf der Tagesordnung der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohnbebauung Altes Wasserwerk Kirkel“. Den müssen die Bauherren und die Gemeinde als Vertragspartner unterschreiben. Dieser Durchführungsvertrag, der wichtige und verpflichtenden Aspekte des Bauvorhabens festlegt, muss vor dem Ende des Bebauungsplanverfahrens, dem so genannten Satzungsbeschluss, geschlossen werden.
Hinweisschilder an Wertstoffsammelplätzen geplant Ortsrat Kirkel setzt Zeichen gegen Müllsünder
Kirkel · Ohne größere Aussprache hat der Ortsrat Kirkel-Neuhäusel unter Vorsitz von Ortsvorsteher Hans-Dieter Sambach (CDU) am Dienstabend einen weiteren Schritt in Sachen „Umnutzung des alten Wasserwerks“ in Kirkel-Neuhäusel hinter sich gebracht.
07.07.2021
, 09:44 Uhr