Kirkel will Windenergie steuern
Kirkel · Kirkels Bürgermeister Frank John sieht „den Tod als staatlich anerkannter Erholungsort für Kirkel-Neuhäusel, wenn dort Windräder aufgestellt werden“. Die drei Ortsräte haben klar gestellt, dass Windkraftanlagen in einer so eng besiedelten Gemeinde schwer machbar seien.
Windkraftanlagen in Kirkel ? So einfach nicht! Das war die einhellige Botschaft, die in dieser Woche die Ortsratsräte von Kirkel-Neuhäusel, Limbach und Altstadt parteiübergreifend verkündeten. Dabei kleideten die drei Gremien ihre grundsätzlich eher ablehnende Haltung in ein klares Ja zur Teiländerung "Windenergie" des Flächennutzungsplanes für die Gemeinde.
Nach aktueller Gesetzeslage gelten Windräder als privilegierte Baumaßnahmen im Außenbereich von Kommunen. Deren Errichtung ist nach einem vereinfachten Genehmigungs-Verfahren geregelt. Möglich ist damit grundsätzlich erst mal jeder Standort. Aber: Städte und Gemeinden können den Bau von Windkraftanlagen steuern, in dem sie eben per Änderung des Flächennutzungsplanes nach einer Vielzahl von Kriterien prüfen lassen, wo überhaupt der Bau solcher Einrichtungen rechtlich möglich ist.
Am Ende weist dann die Änderung des Flächennutzungsplanes entsprechende Konzentrationszonen für Windkraftanlagen aus - oder eben nicht. Dabei ist für die Kommunen wichtig: Während der Änderung des Flächennutzungsplanes gilt für entsprechende Bauanträge ein Moratorium mit Dauer "von einem Jahr, in begründeten Ausnahmefällen auch darüber hinaus. So lange können Anträge für Windräder zurückgestellt werden", erklärte Kirkels Bürgermeister Frank John (SPD ) im Gespräch mit unserer Zeitung. Damit beantwortete er auch die Frage von Andreas Kondziela, Fraktionssprecher der CDU im Ortsrat Kirkel-Neuhäusel. Der hatte ein solches Moratorium bezweifelt und von einem "Damokles-Schwert" gesprochen, das bis zur Änderung der Flächennutzungsplanes über der Gemeinde hinge - hatte es doch Gerüchte gegeben, der Saarforst plane Windkraftanlagen im Kirkeler Wald (wir berichteten).
Alle drei Ortsräte hatten in der Diskussion klar gemacht, dass in einer eng besiedelten Gemeinde wir Kirkel Windräder nur schwer realisierbar seien. In Limbach verdeutlichte Ortsvorsteher Heinz Grub (SPD ) mit Blick auf die 2011 vom Land per Gutachten ausgewiesenen Windpotenzial-Fläche im Bereich Gänseweiher in Richtung Kirkel-Neuhäusel, dass gerade dieser Bereich als Naherholungsgebiet hohe Bedeutung habe. "Da wäre es natürlich richtig schlecht, wenn dort Windräder gebaut würden."
Auch in Altstadt sah man kaum Platz für Windkraftanlagen im Ort. Ortsvorsteher Peter Voigt (SPD ) war sich in diesem Zusammenhang sicher, dass gegenwärtig angesichts der Rahmenbedingungen nicht damit zu rechnen sei, dass tatsächlich ein Windkraftanlagen-Betreiber vorstellig werde. Karsten Baus von der Altstadter CDU kritisierte die bislang eher zögerliche Haltung der Gemeindeverwaltung. "Wir fordern deswegen, dass man in Zukunft bei vergleichbaren Verfahren schneller tätig wird."
Diese Kritik musste sich Kirkels Bürgermeister John dann auch am Mittwoch im Ortsrat Kirkel-Neuhäusel anhören. Zu lange habe die Gemeinde mit dem Entschluss, den Flächennutzungsplan zu ändern, gewartet - so Steffen Schäfer von der CDU . Ortsvorsteher Patrick Ulrich, Ortsvorsteher aus Reihen der SPD , wies grundsätzlich darauf hin, dass die Energiewende aus seiner Sicht nötig sei, neue Energiequellen wie Windräder aber nur im Einvernehmen mit der Bevölkerung errichtet werden könnten. In diesem Zusammenhang machte Kirkels Bürgermeister Frank John auch seinen Standpunkt klar: "Gerade in Kirkel-Neuhäusel sollte man keine Windräder aufstellen. Das würde den Tod als staatlich anerkannter Erholungsort bedeuten."
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HintergrundMit der Änderung des Flächennutzungsplans haben Gemeinden die Möglichkeit, den Bau von Windkraftanlagen auf ihren Gemarkungen zu steuern. Dabei gilt: Eine Verhinderungsplanung ist verboten, das Ergebnis des Planverfahrens ist offen. So können am Ende so genannte Konzentrationsflächen für die Ansiedlung von Windrädern ausgewiesen werden. Der Prozess kann aber auch das Ergebnis bringen, dass eine Kommune keine geeigneten Flächen vorweisen kann. Während des Verfahrens können Bauanträge zurückgestellt werden. thw