Leserbrief „Keine halbgaren Konzepte“

Fluchtweg zur Burg

Zu Beginn hat Bürgermeister Frank John behauptet, dass aufgrund der Versammlungsstättenverordnung ab 250 Besuchern auf der Burg eine zweiter Fluchtweg erforderlich sei. Daraufhin habe ich ihn korrigiert, dass diese Verordnung im Freien erst ab 1000 Personen greift und viel mehr beinhaltet als nur eine Nottreppe (für veranschlagte 230 000 Euro). Erhebliche Mehrkosten sind die Folgen. Kommt diese Verordnung zur Anwendung, gelten nämlich strenge Regeln. Zum Beispiel: Tribünen und Szenenflächen aus Holz sind nicht erlaubt.  Getrennte Toilettenräume für Damen und Herren sind Pflicht. Jeder Toilettenraum muss einen Vorraum mit Waschbecken haben. Sicherheitsbeleuchtung ist vorgeschrieben. Außerdem kann die seitlich zum Zugang der Burg vorgesehene Fluchtreppe die Funktion eines Rettungsweges nicht erfüllen.  Rettungswege werden in der Regel immer gegenüberliegend angebracht, um den Fluchtweg möglichst klein zu halten. Rettungswege müssen auch den Rettungskräften ermöglichen, möglichst schnell zum Unglücksort vorzudringen. Man stelle sich vor, die Feuerwehrleute kämpfen sich zu Fuß gegen die Besuchermassen die Treppe hoch.

Die finanziell klamme Gemeinde muss für die wenigen Großveranstaltungen auf der Burg sehr viel Geld investieren, um bei der großen Besucherzahl die Sicherheit zu gewährleisten, oder die Besucherzahlen reduzieren und mit den immer gut geschulten Brandschutzexperten der Feuerwehr ein Sicherheitskonzept erarbeiten, das diesen Namen verdient. Halbgare Konzepte können schnell zur Katastrophe führen, siehe Duisburg.

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