Ein Austausch alter Heizungskessel kann sich lohnen

Homburg · Heizungsanlagen mit einem Alter von mehr als 30 Jahren dürfen nicht mehr betrieben werden. Manche Hausbewohner sind von dieser Pflicht aber befreit. Dennoch lohnt es sich wohl auch für sie, einen Austausch anzugehen.

 Für ältere Heizungsanlagen gelten bestimmte Auflagen zur Modernisierung. Foto: dpa/SHK/tmn

Für ältere Heizungsanlagen gelten bestimmte Auflagen zur Modernisierung. Foto: dpa/SHK/tmn

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Heizungsanlagen, die älter als 30 Jahre sind, dürfen laut Energieeinsparverordnung (EnEV) nicht mehr betrieben werden. Das gilt zumindest für Heizöl- und Erdgasheizungen mit Konstant-Temperaturkessel. Aufgrund der durchgängig hohen Kesseltemperatur haben diese einstigen Standardkessel einen hohen Energieverbrauch und einen schlechten Wirkungsgrad, so Helmut Pertz, Energieberater der Verbraucherzentrale des Saarlandes. In der Praxis sind diese aber nur noch selten zu finden. Eine Austauschpflicht besteht nicht bei Niedertemperatur- oder Brennwertkessel. Wer mindestens seit dem 1. Februar 2002 im eigenen Ein- oder Zweifamilienhaus wohnt, ist ebenfalls von der Austauschpflicht ausgenommen, sollte aber prüfen, ob sich ein Austausch dennoch rentiert.

Für die Heizungsmodernisierung können Fördermittel bei der KfW oder beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Dies gilt allerdings nicht, wenn die gesetzliche Austauschpflicht besteht. Daher lohnt es sich, frühzeitig zu planen und unabhängige Beratung in Anspruch zu nehmen. Unabhängig vom Kesselalter müssen bisher völlig ungedämmte und zugängliche Verteilleitungen und Armaturen für Heizung und Warmwasser im unbeheizten Bereich gedämmt werden. Die Mindestdicke der Dämmung ist abhängig vom Innendurchmesser der Rohre. Bei gängigen Leitungen mit einem Innendurchmesser von 23 bis 35 Millimetern muss die Dämmschicht 30 Millimeter dick sein, bei einer Wärmeleitfähigkeit des Dämmstoffs von 0,035 W/(m * K). Das ist auch wirtschaftlich empfehlenswert.

Die unabhängigen Energieberater der Verbraucherzentrale helfen bei einem Beratungsgespräch dabei, Energie sparende Maßnahmen an Ihrem Haus zu planen und Ihre Sanierungspflichten zu identifizieren. Die Energieberatung wird gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Termine können unter Tel. (0800) 8 09 80 24 00 (kostenfrei) oder bei den Beratungsstützpunkten vereinbart werden.

Anmeldung in Homburg, Kreisverwaltung, Am Forum 1, Zimmer 432. Tel. (0 68 41)

1 04 84 34 oder (0681) 5 00 89 15 und in Kirkel im Rathaus, Hauptstraße 12, Tel. (0 68 41) 80 98 22.

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