Modell-Verkehrsprojekt im Saarpfalz-Kreis BUND fordert Tempo 30 in Ortsdurchfahrten

Limbach · Verschiedene Organisationen fordern Landrat Theophil Gallo auf, Geschwindigkeits-Begrenzungen anzuweisen.

 In der Limbacher Ortsdurchfahrt gibt es im Bereich der Gemeinschaftsschule schon eine Zone 30, diese Möglichkeit sieht die Straßenverkehrsordnung für übergeordnete Straßen vor. Abseits solcher Bereiche ist die Rechtslage hingegen schwieriger.

In der Limbacher Ortsdurchfahrt gibt es im Bereich der Gemeinschaftsschule schon eine Zone 30, diese Möglichkeit sieht die Straßenverkehrsordnung für übergeordnete Straßen vor. Abseits solcher Bereiche ist die Rechtslage hingegen schwieriger.

Foto: Thorsten Wolf

Seit Mai dieses Jahres macht Spanien Ernst: in allen Städten und Gemeinden des Landes gilt generelles Tempo 30. Die Weltgesundheits-Organisation fordert Tempo 30 weltweit. Im Saarland und auch im Saarpfalz-Kreis tut man sich damit aber (noch) schwer. Tempo 30 in Wohngebieten ist dabei hier keine Seltenheit, sondern eher die Regel. Kompliziert wird es bei so genannten „übergeordneten“ Straßen, also Bundes-, Landes- und Kreisstraßen: Demnach darf gemäß Paragraf 45, Absatz 9 der Straßenverkehrsordnung auf solchen Vorfahrtsstraßen Tempo 30 nur dann angeordnet werden, wenn es eine besondere örtliche Gefahrenlage, also eine überdurchschnittliche Unfallbelastung bei Tempo 50, geben würde. So weit die nüchterne Rechtslage. Gelebte Wirklichkeit ist allerdings in vielen deutschen Städten und Gemeinden eben die Einführung von Tempo 30 auch auf Straßen des übergeordneten Verkehrs. Das Ziel: Mehr Verkehrssicherheit gerade für Radfahrer, mehr Lebensqualität für Anwohner, weniger Emissionen.