Notausfahrt wird geöffnet Am Zunderbaum gilt ab Freitag eine Einbahnregelung

Homburg/Altstadt · Am kommenden Freitag und Samstag, 13. und 14. April, sind im Bereich der Einmündung der Straße „Am Zunderbaum“ in die B 423 (Bexbacher Straße) auf dem Gebiet der Stadt Homburg Straßenbauarbeiten geplant. Aus diesem Grunde ist dort keine zweispurige Nutzung der Straße möglich. Wie die Gemeindeverwaltung Kirkel mitteilt, gilt deshalb hier wie folgt eine Einbahnregelung: Die Zufahrt zum Industriegebiet Zunderbaum kann weiterhin über die B 423 erfolgen. Die Ausfahrt muss über die Kryptonstraße und Xenonstraße in die Landstraße L 219 erfolgen.

 Am Zunderbaum gilt ab Freitag eine Einbahnregelung.

Am Zunderbaum gilt ab Freitag eine Einbahnregelung.

Foto: Thorsten Wolf

Am kommenden Freitag und Samstag, 13. und 14. April, sind im Bereich der Einmündung der Straße „Am Zunderbaum“ in die B 423, die Bexbacher Straße, auf dem Gebiet der Stadt Homburg Straßenbauarbeiten geplant. Aus diesem Grunde kann die Straße dort nicht zweispurig genutzt werden. Wie die Gemeindeverwaltung Kirkel mitteilt, gilt deshalb hier eine Einbahnregelung: Ins Industriegebiet Zunderbaum hinein kommt man weiterhin über die B 423. Um hier wieder hinaus zu gelangen, muss man allerdings über die Kryptonstraße und Xenonstraße in die Landstraße L 219 fahren.

Damit tritt die seit Mai vergangenen Jahres angeordnete Sperrung der Xenonstraße, die vielen als Notzufahrt ein Begriff ist, für diesen Zeitraum außer Kraft.

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