Nach Verdachtsfällen von sexuellem Missbrauch am Uniklinikum Keine Ermittlung gegen Staatsanwältin nach Skandal

Saarbrücken · Im Zusammenhang mit dem Umgang mit zurückliegenden Verdachtsfällen von sexuellem Missbrauch am Universitätsklinikum des Saarlandes (UKS) in Homburg wird es keine Ermittlungen gegen die damals ermittelnde Staatsanwältin geben.

Ein Anfangsverdacht für eine vorgeworfene Körperverletzung im Amt sei nicht belegt, urteilte das Saarländische Oberlandesgericht (OLG) nach Mitteilung vom Dienstag in Saarbrücken (Az.: 1 Ws 157/19).

Ende Juni war bekannt geworden, dass ein 2016 gestorbener Assistenzarzt der Kinder- und Jugendpsychiatrie am UKS in Homburg von 2010 bis 2014 mehrere Kinder bei Untersuchungen sexuell missbraucht haben soll. Die Eltern der insgesamt 34 möglicherweise betroffenen Kinder waren erst diesen Sommer darüber informiert worden. Die Staatsanwaltschaft hatte damals wegen der Verdachtsfälle ermittelt - das Verfahren aber nach dem Tod des Arztes eingestellt.

Die Saarbrücker Opferanwältin und Ex-Saar-Grünen-Chefin Claudia Willger hatte deswegen unter anderem die zuständige Staatsanwältin angezeigt, weil sie im Rahmen ihrer Missbrauchsermittlungen 2014 bis 2016 die Eltern der möglicherweise betroffenen Kinder nicht informiert und befragt hatte. Die Generalstaatsanwältin hatte darin keinen Fehler gesehen, ebenso wenig jetzt das OLG. Willger sagte der SZ, dass es bedauerlich sei, wie wenig sensibel die Saar-Justiz mit dem Skandal umgehe und eigene Fehler nicht einräumen könne. Das Erkenntnisinteresse habe gefehlt, meinte Willger.

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