Revisions-Prozess gegen Schneidewind Ein ungutes Gefühl bleibt

Zweiter Tag im Revisionsprozess gegen den suspendierten Oberbürgermeister der Stadt Homburg, Rüdiger Schneidewind: Eigentlich hätte am Montagmorgen der frühere Leiter der städtischen Rechtsabteilung vor dem Landgericht aussagen sollen.

 Peter Neuheisel

Peter Neuheisel

Foto: SZ/Robby Lorenz

Er hat im Herbst 2015 für seinen Chef Schneidewind schließlich die Düsseldorfer Detektei an Land gezogen. Aber der Platz im Gericht blieb leer: Der 63-Jährige befindet sich derzeit in Corona-Quarantäne. Ungewiss, ob er noch in diesem Jahr befragt werden kann. Ursprünglich war der 15. Dezember als letzter Verhandlungstag ausgerufen – das könnte nun knapp werden. Von der Befragung verspricht sich die Gerichtskammer wichtige Hinweise darüber, wie es nicht nur zum Engagement der Detektei, sondern auch zur Verlängerung des Auftrags und damit zum Ausufern der Detektivkosten gekommen ist.

Noch spannender war am Montagfrüh allerdings eine andere Frage:  Wie entscheidet die Kammer über die Befangenheitsanträge der Staatsanwaltschaft? Platzt der Prozess gar? Die Kammer hat laut Vorsitzender Richterin diese Entscheidung bis Ende des Verfahrens zurückgestellt. Bekanntlich sitzt in der fünfköpfigen Kammer auch die Schöffin Maria Vermeulen. Sie ist Bürgermeisterin von Mandelbachtal und damit wie Schneidewind Verwaltungschefin einer Behörde und zugleich auch Mitglied des SPD-Kreisverbandes Saarpfalz, dem auch der angeklagte OB angehört. Auch gegen die Vorsitzende Richterin hat die Staatsanwaltschaft Zweifel angemeldet. Sie habe in der ersten Sitzung in der vergangenen Woche maßgebliche Infos aus einem Vorgespräch mit Angeklagtem und Staatsanwaltschaft nicht wiedergegeben. Gut, es mag Usus sein, dass in der Tat erst am Ende eines Verfahrens über Befangenheitsanträge entschieden wird. Das macht die Sache aber nicht besser. Man hätte sich gewünscht, dass die Kammer bei einem Prozess, auf den das ganze Land schaut, schon bei der Auswahl der Schöffen mehr Fingerspitzengefühl gezeigt hätte. Nun noch das Verfahren abzuwarten, erhöht die Gefahr, dass der Schneidewind-Prozess auch nach dem neuerlichen Richterspruch nicht abgeschlossen sein wird, wenn die Staatsanwaltschaft ein erneutes Revisionsverfahren anstößt. Das kann niemand wollen. Und es dürfte auch nicht im Sinne des Angeklagten sein.

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