Jeweils Strafanzeige gestellt Betrunken mit dem Fahrrad durch Homburg

Homburg · Die Homburger Polizei hat über das Wochenende gleich zwei betrunkene Fahrradfahrer aufgegriffen. Der erste Fall ereignete sich am frühen Samstagabend in der Homburger Fußgängerzone. Gegen 18 Uhr wurde der Polizeiinspektion gemeldet, dass ein Radler in der Fußgängerzone erheblich gestürzt sei.

 Ein Fahrrad liegt am 17.08.2017 in Hamburg-Lokstedt nach einem Verkehrsunfall auf der Straße. Der Radfahrer sei laut Polizei aus bisher ungeklärter Ursache mit einem Lkw kollidiert und erlitt dabei lebensgefährliche Verletzungen. Foto: Daniel Bockwoldt/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++

Ein Fahrrad liegt am 17.08.2017 in Hamburg-Lokstedt nach einem Verkehrsunfall auf der Straße. Der Radfahrer sei laut Polizei aus bisher ungeklärter Ursache mit einem Lkw kollidiert und erlitt dabei lebensgefährliche Verletzungen. Foto: Daniel Bockwoldt/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++

Foto: dpa/Daniel Bockwoldt

Der 43-jährige Mann hatte anscheinend versucht, eine Straßenlaterne in der Eisenbahnstraße zwischen der Tal- und Kaiserstraße zu umfangen. Das gelang ihm wegen des hohen Alkoholpegels allerdings nicht und er kam zu Fall. Laut Polizeiangaben verletzte er sich dabei erheblich und musste ins Krankenhaus eingeliefert werde, wo er die Nacht verbringen musste. Gegen ihn wurde Strafanzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr gestellt.

Am frühen Sonntagmorgen waren Polizeibeamte dann gleich wieder im Einsatz. Anwohner hatten gegen 6 Uhr in der Inspektion angerufen, dass in der Vorstadt ein betrunkener Mann versuche, mit seinem Fahrrad zu fahren, dabei aber immer wieder stürze. Der 34-jährige Radler wurde dann im Bereich der Kirrberger-/Ringstraße von Beamten aufgegriffen und mit auf die Inspektion gebracht. Dort widersetzte er sich kräftig und randalierte, wie es weiter heißt. Die Alkoholmessung brachten beachtliche 2,46 Promille zu Tage. Dem Mann, der den Gesetzeshütern bekannt ist, blüht jetzt neben einer Strafanzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eine weitere wegen Widerstand gegen Vollzugsbeamte beziehungsweise Tätlichkeit gegen Polizeibeamte.

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