Regressansprüche gegen Schneidewind Wird Verwaltungschef zur Kasse gebeten?

Homburg · Gutachten empfiehlt dem Stadtrat, Regressansprüche gegenüber Oberbürgermeister Schneidewind zu stellen.

 Rüdiger Schneidewind. Foto: Thorsten Wolf

Rüdiger Schneidewind. Foto: Thorsten Wolf

Foto: Thorsten Wolf

Es kehrt keine Ruhe rund ums Rathaus am Forum ein. Nachdem vor knapp einem Monat die Staatsanwaltschaft in Saarbrücken gegen den Homburger Bürgermeister Klaus Roth (CDU) Ermittlungen wegen möglicher Untreue und Betrugs eingeleitet hatte, steht nun der Rechtsstreit seines Vorgesetzten, Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind (SPD), wieder im Blickpunkt. Und dieser kämpft inzwischen gleich an zwei Fronten: zum einen wegen der Klage wegen möglicher Untreue, und – jetzt aktuell – zum anderen wegen möglicher Schadensersatzzahlungen an die Stadt.

Schneidewind (SPD) könnte die Überwachungsaffäre rund um den städtischen Betriebshof mit dem Einsatz von Detektiven nun viel Geld kosten – ganz gleich, wie sein Untreueverfahren am Ende ausgehen sollte. Denn ein Rechtsgutachter, der sich mit der Bauhof-Affäre befasst hat, kommt zu dem deutlichen Schluss, dass die Stadt ihren Verwaltungschef in Regress nehmen muss. Schneidewind hatte bekanntlich am Stadtrat vorbei eine Detektei engagiert, um im Dezember 2015 mehrere Mitarbeiter über Wochen überwachen zu lassen.

Jetzt könnten im schlimmsten Fall Kosten an Schadensersatz in sechsstelliger Höhe auf ihn zukommen. Die Staatsanwaltschaft in Saarbrücken hatte kürzlich bereits Klage wegen Untreue gegen das Stadtoberhaupt erhoben. Hierbei geht es um den Vorwurf, Schneidewind habe insgesamt 100 000 Euro am Stadtrat vorbei veruntreut, indem er die Detektivüberwachung nach Wochen der Erfolglosigkeit auch noch verlängern ließ. Insgesamt kostete die Überwachungsaktion den Homburger Steuerzahler 330 000 Euro.

Der Stadtrat hatte nach Bekanntwerden der ganzen Dimension einen neutralen Gutachter eingeschaltet, der die Angelegenheit Schneidewind auf Rechtmäßigkeit überprüfen sollte. Dieser kommt nun nach Informationen unserer Zeitung zu dem Ergebnis, dass der Verwaltungschef mit dem Engagieren der Detektei aus Düsseldorf gleich mehrfach gegen Dienstpflichten verstoßen habe. In dem Gutachten, das unserer Redaktion vorliegt, heißt es unter anderem, dass der Verwaltungschef seine Kompetenzen fahrlässig überschritten habe, indem er die Kompetenzen des Stadtrates und den Grundsatz der sparsamen Geschäfts- und Haushaltsführung verletzt habe.

Der Stadt Homburg sei der hieraus entstandene kausale Schaden zu ersetzen, nachdem durch den abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag eine Rechnung der Detektei in Höhe von insgesamt rund 330 000 Euro ausgestellt worden sei, von denen bereits 259 000 Euro gezahlt worden seien. Über den verbleibenden Restbetrag in Höhe von etwas mehr als 69 000 Euro sei ein Verfahren vor dem Landgericht Düsseldorf anhängig, in dem auch über die Widerklage der Stadt Homburg auf Erstattung eines Betrages in Höhe von etwa 195 000 Euro entschieden werde. Die Höhe des kausalen Schadens sei vom Ausgang des Verfahrens vor dem Düsseldorfer Gericht abhängig, heißt es von Seiten des Rechtsgutachters weiter.

Und weiter: Der Stadt sei zu empfehlen, den dem Grunde nach bestehenden Schadensersatzanspruch gegenüber dem Oberbürgermeister geltend zu machen und die Anerkennung einer Schadensersatzpflicht dem Grunde nach zu verlangen. Der Gutachter empfiehlt dem Stadtrat weiter, dem OB in dem Verfahren vor dem Landgericht Düsseldorf den Streit zu verkünden. Der OB sei dann an die Entscheidung gebunden und könne insbesondere nicht einwenden, dass das Urteil falsch sei. Außerdem hätte die Streitverkündung auch verjährungshemmende Wirkung.

OB Schneidewind bat auf Nachfrage unserer Zeitung um Verständnis, dass er sich wegen des laufenden Untreue-Verfahrens gegen ihn vor dem Landgericht in Saarbrücken zu den aktuellen Wendungen nicht äußern könne. Das Gutachten liege ihm auch noch nicht offiziell vor. Sobald die Fraktionen eine Sondersitzung des Stadtrates beantragten, wolle er schnellstens einen Termin dafür bekanntgeben. Somit wird bis auf Weiteres rund ums Rathaus keine Ruhe einkehren.

In Folge des Detektiveinsatzes wurde einem hochrangigen Abteilungsleiter der Stadt gekündigt (wir berichteten). Ihm wird vorgeworfen, Mitarbeiter des Baubetriebshofes während der Arbeitszeit für Privatangelegenheiten eingesetzt zu haben. Im Zuge dieser Angelegenheit wurden auch Vorwürfe gegen den früheren Oberbürgermeister Karlheinz Schöner (CDU) laut, gegen den die Staatsanwaltschaft ebenfalls ermittelt. Hier stehen die Ermittlungen wohl kurz vor dem Abschluss.

 Turbulenzen im Rathaus: Muss der Oberbürgermeister wegen der Detektivaffäre Schadensersatz an die Stadt zahlen?

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Foto: Ulrike Stumm
 Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind.

Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind.

Foto: Robby Lorenz

Derweil gibt es in der Kausa Bürgermeister Klaus Roth noch keine Neuigkeiten. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft dauern an. Dem Christdemokraten werden Unregelmäßigkeiten bei der Vergabe von Aufträgen für die EDV-Anlage im Rathaus vorgeworfen. Eine schnelle Klärung des Falles ist nicht zu erwarten, da zahlreiche Unterlagen von den Ermittlern ausgewertet werden müssen. Roths Amtszeit läuft im Herbst dieses Jahres aus. Zunächst wurde davon ausgegangen, dass er im Mai oder Juni im Stadtrat erneut für das zweithöchste Amt der Kreis- und Universitätsstadt kandidieren werde. Ob es dazu noch kommt, steht in den Sternen.

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