„Wir müssen das mal angehen“

Homburg · Unterschiede zwischen Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung zeigte Fachanwältin Karin Heuser beim „Homburger Kanzleiabend“ auf. Und erklärte, wie man das jeweilige Schriftstück am besten abfasst.

 Rechtsanwältin Karin Heuser referierte vor rund 150 Besucherinnen und Besuchern über die juristische Vorsorge im Pflegefall. Foto: Sebastian Dingler

Rechtsanwältin Karin Heuser referierte vor rund 150 Besucherinnen und Besuchern über die juristische Vorsorge im Pflegefall. Foto: Sebastian Dingler

Foto: Sebastian Dingler

Das ist die Situation, die jeder gerne vermeiden möchte im Pflegefall: Unfähig zu sein, den eigenen Willen zu äußern, trotzdem noch etwas wahrzunehmen - und dann steht jemand Fremdes am Bett und bestimmt übers eigene Schicksal. Wie man so etwas vermeidet, war Teil des Vortrags der Anwältin für Familien- und Erbrecht, Karin Heuser, der am Dienstagabend in den Räumlichkeiten der Kanzlei Gebhardt in der Homburg Eisenbahnstraße stattfand. Gekommen waren 150 Zuhörer, eine Rekordzahl für die Vortragsreihe "Homburger Kanzleiabende".

Unter den Zuhörern waren Menschen wie Roger Brill aus Pfeffelbach, der vor sechs Wochen seinen Vater verloren hat: Dieser habe ihm vor Ausbruch seiner Krankheit keine Vollmacht gegeben, was massive Probleme mit der Bürokratie mit sich gebracht habe. Mit seiner Mutter wolle er das nicht noch einmal erleben. Und auch für sich selbst wolle er eine so genannte Patientenverfügung erstellen. Ähnlich Beweggründe brachten Katharina Klingel aus Homburg dazu, die Veranstaltung zu besuchen: "Ich muss das ja klären, damit mein Sohn weiß, was Sache ist", sagte die ehemalige Altenpflegerin, die jahrelang für ihre demenzkranke Mutter wichtige Entscheidungen treffen musste. Ihren Sohn Nico Brandenburger hatte sie vorsorgehalber gleich mitgebracht.

Im Vortrag erklärte die Fachanwältin dann die Unterschiede zwischen einer Betreuungsverfügung, einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung. Wie man das jeweilige Schriftstück am besten abfasst, wo man es hinterlegt oder wie es widerrufen werden kann, waren die Themen, die Karin Heuser mit viel Tempo, aber dennoch ausführlich und verständlich abhandelte. Petra Müller aus Altstadt nahm von dem Abend die Information mit, dass "man nicht für alles zum Notar muss". Sie und ihr Mann wollen sich gegenseitig absichern.

Die Anwältin Heuser selbst hat übrigens keines dieser Formulare erstellt, denn: In den Fällen, bei denen keine Verfügung vorliege, frage das Gericht nach den nächsten Familienangehörigen. "Bei mir ist klar, welche Person meine Betreuung übernehmen würde", so Heuser. Anders sei das dann bei Familien, deren einzelne Mitglieder untereinander zerstritten sind. In diesem Fall könne das Gericht einen Berufsbetreuer bestellen - und der anfangs beschriebene Fall könne eintreten.

Herbert Groß aus Schönenberg-Kübelberg habe so etwas bei seiner Mutter miterleben müssen, erzählt er unserer Zeitung. Jetzt wollten er und seine Frau Maria sich darüber informieren, wie sich das besser regeln lässt. "Wir müssen das jetzt mal angehen", sagten beide - ein Satz, den man an diesem Abend häufiger hörte.

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