Für den Monat April Wie die Rückerstattung von Kita-Beiträgen im Kreis läuft

Homburg/Bexbach/Kirkel · Das Land übernimmt angesichts der Corona-Pandemie und der Zwangsschließung von Kindertageseinrichtungen die Elternbeiträge für Kitas und die Nachmittagsbetreuung für den April. Mit Entscheidung vom 31. März hatte die Landesregierung beschlossen, den Trägern die Kosten für nicht gezahlte Elternbeiträge zu erstatten.

 Elternbeiträge für Kitas können zum Teil erstattet werden.

Elternbeiträge für Kitas können zum Teil erstattet werden.

Foto: dpa/Julian Stratenschulte

In einem Schreiben des Ministeriums heißt es dazu: „Eltern und Erziehungsberechtigte, die sich nicht in der Lage sehen, vor allem diejenigen, die in einer Notlage sind, den Kita- beziehungsweise FGTS-Beitrag für den Monat April zu entrichten, können sich an ihren Kita- beziehungsweise FGTS-Träger mit der Bitte wenden, den Beitrag nicht zu zahlen beziehungsweise ihn erstattet zu bekommen. Das Land übernimmt die daraus entstehenden Einnahmeausfälle der Kita- und FGTS-Träger.“

Der Saarpfalz-Kreis direkt hat nichts mit der Rückerstattung zu tun, auch Homburg und Kirkel betreiben selbst keine Kindergärten, Bexbach indes gleich mehrere: die StäKiBe (Städtische Kindertageseinrichtung Bexbach) in Höchen, Oberbexbach und Niederbexbach, sowie die FGTS (Freiwillige Ganztagsschule) der Grundschule Frankenholz und Oberbexbach. Die zuständige Bereichsleiterin Claudia Stein erläutert das Prozedere: „Die Eltern teilen uns formlos mit (zum Beispiel per Mail), dass sie den Beitrag nicht zahlen können beziehungsweise den bereits gezahlten Beitrag rückerstattet haben möchten. Hierzu ist dann der Name des Kindes anzugeben und in welcher städtischen Einrichtung das Kind betreut wird.“

Weitere Kinder-Einrichtungen in Kirkel, Bexbach und Homburg betreiben im Wesentlichen die Arbeiterwohlfahrt (Awo), der Waldorfschulverein Saar-Pfalz e.V. und die katholische und evangelische Kirche. In der Regel geben diese online Infos zur Rückerstattung und verlinken zu entsprechenden Schreiben des Landes.

Die Awo etwa teilt mit: „Alle Eltern von Kindern, die in Kindertagesstätten und Freiwilligen Ganztagsschulen der Awo Saarland betreut werden, werden von der jeweiligen Kita oder FGTS angeschrieben. Den Antrag, der dem Brief beiliegt, sollten die Eltern bis zum 30. April 2020 an die entsprechende Einrichtung zurücksenden. So erhalten sie ihren Beitrag für den Monat April zurückerstattet. Eltern, die sich im Vorfeld gemeldet hatten, erhalten kein Anschreiben, sondern sind bereits vorgemerkt.“ Die Katholische KiTa gGmbH Saarland schreibt: „Im Monat April werden von den Einrichtungen der Katholischen KiTa gGmbH Saarland keine Elternbeiträge eingezogen. Eingezogen werden lediglich anteilmäßige Sachkostenpauschalen (Essen, Wickelgeld) aus dem Monat März. Die Ministerin äußert aber die solidarische Bitte: „Eltern, die momentan durch die Krise keine unmittelbaren, finanziellen Einbußen haben oder deren Kinder an der Notbetreuung teilnehmen, sind gebeten, weiter einen Beitrag zu zahlen.“

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