Wichtige Hilfe für Flüchtlingskinder

Homburg · Zum dritten Mal finden in Deutschland die Aktionswochen der Jugendämter statt. Durch Informationen, Präsentationen und Veranstaltungen zeigt auch das Jugendamt des Saarpfalz-Kreises auf, welche konkreten Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten es für alle Kinder gibt. Wir stellen sie vor. Heute im letzten Teil unserer kleinen Serie geht es um Hilfeleistungen für Flüchtlinge.

 Sohrab Osmani (links) mit seinem Amtsvormund Micha Dusemond vom Jugendamt des Saarpfalz-Kreises in Homburg. Foto: Stefan Munz

Sohrab Osmani (links) mit seinem Amtsvormund Micha Dusemond vom Jugendamt des Saarpfalz-Kreises in Homburg. Foto: Stefan Munz

Foto: Stefan Munz

Im Rahmen der Aktionswochen der Jugendämter informiert das Jugendamt des Saarpfalz-Kreises über seine Hilfeleistungen. Art und Umfang der Aufgaben hängen gerade in der Jugendhilfe maßgeblich von gesellschaftlichen Entwicklungen ab.

So hat auch der Zuzug von Flüchtlingen Auswirkungen auf die Arbeit des Jugendamtes, hier insbesondere auf den Bereich der Amtsvormundschaften. Wenn unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge nach einem so genannten Clearingverfahren in die Landkreise vermittelt werden, übernimmt das Jugendamt für sie die Vormundschaft, also deren gesetzliche Vertretung.

Diese Hilfestellung wurde auch Sohrab Osmani aus Homburg zuteil, der 2012 im Alter von 15 Jahren allein aus Afghanistan nach Deutschland floh. Er erzählte bei einem Besuch in der Kreisverwaltung von seiner beschwerlichen Flucht nach Deutschland, seinen Erfahrungen in der Wohngruppe im Christlichen Jugenddorf Homburg und von der Betreuung des Kreisjugendamtes. "Ich bin unendlich dankbar und weiß die Hilfe durch das Jugendamt des Saarpfalz-Kreises sehr zu schätzen", betonte er in sehr gutem Deutsch gegenüber Jugendamtsleiter Klaus Guido Ruffing und seinem Amtsvormund Micha Dusemond. Es sei für ihn anfangs nicht einfach gewesen, sich in dem System zurechtzufinden und die Leistungen des Jugendamtes einzuordnen. Nach einer Weile habe er aber gemerkt, wie wichtig diese Hilfe für ihn ist, und er habe sie gerne angenommen, erklärt er.

Jetzt, zwischenzeitlich volljährig, könne er bei der selbstständigen Erledigung von Rechtsgeschäften die ganze Tragweite der gesetzlichen Vertretung durch das Jugendamt erkennen. Wichtig sei für ihn daneben auch die Vermittlung gesellschaftlicher Werte und auch Regelungen durch seinen Amtsvormund und seine Betreuer in der Wohngruppe gewesen, ergänzte er. "Diese Werte und Regeln sind für das Zusammenleben wichtig", unterstreicht er. Hier müsse man im Rahmen der Integration neben dem Erlangen der Sprachkompetenz einen besonderen Schwerpunkt setzen und das Informationsangebot verbessern.

Er selbst nehme die hier geltenden Werte und Regeln ernst und versuche, sich in die Gesellschaft einzubringen und zu engagieren. "Aus eigener Intention ein solches Ziel zu verfolgen, ist sehr beachtenswert und ein wichtiger Baustein für eine gesellschaftliche Integration", so Landrat Theophil Gallo .

Dusemond ist sichtlich stolz auf seinen Schützling. "Sohrab hat sich beispielhaft integriert", streicht er heraus. Zwischenzeitlich wohne Sohrab Osmani mit seinem Bruder in der Homburger Innenstadt und besuche erfolgreich die Oberstufe am Kaufmännischen Berufsbildungszentrum in Homburg mit dem Ziel, sein Abitur zu machen. Er sei sogar Schulsprecher.

Auch Jugendamtsleiter Ruffing freut sich, dass die Arbeit des Jugendamtes solche Früchte trägt, wies jedoch auch auf die anstehenden Herausforderungen hin. Aktuell gehe man von 1172 unbegleiteten jugendlichen Flüchtlingen im Saarland aus, die in absehbarer Zeit in den Landkreisen betreut werden müssten.

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Hintergrund Die Vormundschaft über Minderjährige beinhaltet deren gesetzliche Vertretung. Die Aufgaben können völlig unterschiedlich und im Einzelfall nicht vorhersehbar sein. Man unterscheidet gesetzliche und bestellte Vormundschaften. Die Vormundschaft des Jugendamtes tritt zum Beispiel kraft Gesetzes ein, bei der Geburt des Kindes einer minderjährigen Mutter oder wenn die Eltern in die Annahme ihres Kindes eingewilligt haben (§ 1751 BGB), die Adoption aber noch nicht durch Beschluss des Gerichts ausgesprochen wurde. In den übrigen Fällen kann die Vormundschaft vom Gericht angeordnet werden (bestellte Vormundschaft). Die Vormundschaft wird in der Regel nur dann auf das Kreisjugendamt übertragen, wenn keine Angehörigen oder andere Einzelpersonen zur Verfügung stehen. Das Jugendamt bietet außerdem Personen, die vom Gericht zum Vormund bestellt wurden, Beratung und Unterstützung an. redsaarpfalz-kreis.de

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