Weiterer Gerichtstermin ohne Ergebnis

Homburg · Auch bei einem weiteren Termin vor dem Arbeitsgericht gegen einen städtischen Mitarbeiter gab es kein Ergebnis. Die Angelegenheit zieht sich nun bis ins kommende Frühjahr hin. Im April erst beginnt dann das eigentliche Verfahren.

 Rüdiger Schneidewind

Rüdiger Schneidewind

Foto: Wolf/SZ

Die umstrittene Überwachung von Mitarbeitern des städtischen Baubetriebshofs (BBH) Homburg durch eine private Detektei hat inzwischen den Gerichtsweg erreicht. Bereits vor 14 Tagen ging es vor dem Arbeitsgericht um die fristlose Kündigung gegen einen Abteilungsleiter der Stadt. Eine gütliche Einigung kam nicht zustande, deshalb kommt es Ende März zu einem weiteren Gerichtstermin (wir berichteten). Gestern nun war erneut ein Termin vor dem Arbeitsgericht angesetzt. Es ging um einen weiteren Mitarbeiter, dem im Zuge des Detektiveinsatzes fristlos gekündigt wurde. Es handelt sich dabei um einen Vorarbeiter, der nicht direkt dem BBH zugeordnet war, aber mit seinem Bautrupp dessen Infrastruktur genutzt hatte. Er soll mit diesem Bautrupp während der offiziellen Arbeitszeit illegal an privaten Baustellen gearbeitet haben. Der oben genannte Abteilungsleiter soll zu denjenigen gehört haben, die die Leistung der Baukolonne widerrechtlich privat genutzt hat.

Beim Termin vor dem Arbeitsgericht gestern in Saarbrücken gab es erneut kein Ergebnis, schon nach 15 Minuten war die Verhandlung wieder geschlossen. Grund dafür sei, so Stadtpressesprecher Jürgen Kruthoff, dass sich die beiden Prozessparteien mit Bezug auf die ordentliche Kündigung des Vorarbeiters außerhalb eines eigentlichen Gerichtsverfahren nicht hätten einigen können. Zum Hintergrund: Auch ein erster Gütetermin dieser Art, da war es um die außerordentliche Kündigung des Mitarbeiters gegangen, war ohne Ergebnis geblieben. Damit sind nun zwei Verfahren anhängig, eines zur ordentlichen Kündigung des Mitarbeiters vom Juli 2016 und eines zur außerordentlichen Kündigung vom August 2016. Beide Verfahren werden nun, nach dem Scheitern der Gütetermine, zusammengefasst.

Dafür hat das Arbeitsgericht für den 7. April 2017 einen "echten" Prozesstag anberaumt, dann beginnt das eigentliche Verfahren. "Hier werden dann Beweise angeführt und auch Zeugen vernommen", erläuterte Kruthoff. Dies sei bei den bisherigen beiden Güteterminen nicht der Fall gewesen. Ob es im 7. April schon zu einem abschließenden Urteil kommen wird, dessen war sich Kruthoff nicht sicher. Zudem könne es auch sein, dass sich die Parteien trotz der bislang ausgebliebenen Einigung zwischenzeitlich doch noch verständigten und somit der Prozess-Termin im April entfallen könne.

Den Stein für alle Verfahren ins Rollen gebracht hatte Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind (SPD ). Er hatte Ende vergangenen Jahres - am Stadtrat vorbei - eine private Detektei eingesetzt, um gezielt Mitarbeiter des Baubetriebshofes zu überwachen. Die Aktion lässt seit Bekanntwerden im Mai die Wogen hochgehen - nicht nur wegen der hohen Kosten von mehr als 300 000 Euro.

Derweil wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft gestern bei Alt-Oberbürgermeister Karlheinz Schöner , bei dessen Töchter sowie bei einer Baufirma Hausdurchsuchungen durchgeführt hat.

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