Stadtverwaltung Die „Akte Schöner“ ist noch nicht geschlossen

Homburg · Staatsanwaltschaft in Saarbrücken ermittelt in zwei weiteren Fällen gegen den Homburger Alt-Oberbürgermeister.

 Dem früheren Homburger Oberbürgermeister Karlheinz Schöner steht erneut Ärger ins Haus.

Dem früheren Homburger Oberbürgermeister Karlheinz Schöner steht erneut Ärger ins Haus.

Foto: Thorsten Wolf

Am vergangenen Freitag wurde der frühere Homburger Oberbürgermeister Karlheinz Schöner vor dem Landgericht Saarbrücken wegen Untreue und Vorteilsnahme zu 15 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer Geld­strafe verurteilt (wir berichteten). An insgesamt neun Verhandlungstagen wurden 47 Zeugen befragt. Es könnte eine weitere Verhandlung folgen, denn die „Akte Schöner“ scheint noch nicht geschlossen. Wie unsere Zeitung erfahren hat, ermittelt die Staatsanwaltschaft in Saarbrücken nämlich in zwei weiteren Fällen gegen den 67-Jährigen. Die Ermittlungsbehörde bestätigte, dass zwei Verfahren derzeit laufen und auch noch nicht abgeschlossen sind.

Gegenstand des einen Verfahrens ist der Verdacht, der frühere Verwaltungschef habe für die Stadt Homburg mit dem mitbeschuldigten Inhaber einer Elektrofirma Rahmenverträge geschlossen, und der Mitbeschuldigte habe im Gegenzug die Elektroanlage im Privathaus Schöners „kostenlos ertüchtigt“. Dies bestätigte der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, Mario Krah. Bei der Stadt ist es üblich, dass solche Rahmenverträge zur regelmäßigen Betreuung städtischer elektrischer Anlagen abgeschlossen werden. Bereits in dem ersten Prozess ging es bekanntlich auch um Arbeiten auf dem Privatgelände des Alt-OBs. Ein Arbeitstrupp der kreiseigenen Gesellschaft Aquis soll dort unter anderem einen (privaten) Gartenzaun während der Arbeitszeit errichtet haben. Dafür wurde Schöner, der zuvor geständig war, jetzt verurteilt.

Aktuell geht die Staatsanwaltschaft einem weiteren Verdacht nach, der damalige OB Schöner habe möglicherweise in den Jahren 2012, 2013 und 2014 die Stromkosten der „Festa Italiana“ der Stadt Homburg zugeschlagen, „obwohl diese der Genehmigungslage nach vom Veranstalter hätten getragen werden müssen“.

In den genannten Jahren wurde das italienische Fest noch auf dem Christian-Weber-Platz in der Innenstadt gefeiert. Der logistische Aufwand für das Volksfest war enorm – mit zahlreichen Ständen mit kulinarischen Spezialitäten und ausgesuchten Weinen, einer großen Bühne auf der Talstraße und bekannten Musikkünstlern, wie zum Beispiel Umberto Tozzi. Höhepunkt der Festa war in jedem Jahr das Klassik-Open-Air des Homburger Sinfonieorchester. Wegen der Festa musste die Talstraße damals jeweils für gut eine Woche für den Verkehr gesperrt werden. 2014 wurde letztmals auf dem Christian-Weber-Platz gefeiert. Auch wegen der exorbitant steigenden Kosten und einem Besucherandrang, dem man nicht mehr Herr wurde, zog der Hauptsponsor, die Firma Theiss, die Reißleine. 2015 wurde – in kleinerem Rahmen – dann auf dem historischen Marktplatz gefeiert – mit weniger Ständen, weniger Künstlern, aber mit dem Klassik-Open-Air. Es war die letzte Ausgabe der Traditionsveranstaltung „Festa Italiana“ unter diesem Namen.

Gut möglich scheint, dass der damalige Oberbürgermeister in der Erfolgsphase der Festa dem Veranstalter bei den Versorgungskosten entgegenkommen wollte. Die Frage wird dabei sein, ob der Stadtrat informiert  war beziehungsweise überhaupt informiert werden musste, oder ob es ein Alleingang Schöners war. Das ist Inhalt der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen.

Der Verteidiger von Karlheinz Schöner, Rechtsanwalt Professor Guido Britz, bestätigte am Dienstag auf Anfrage unserer Zeitung, dass  weitere Ermittlungen gegen seinen Mandaten ins Haus stehen. Er habe aber die Ermittlungsakte noch nicht vorliegen, könne sich deshalb nicht detailliert  zu den Vorwürfen äußern. Er erwarte die Unterlagen von der Staatsanwaltschaft im Laufe des Mittwochs.

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