Weitere Bürger müssen zahlen

Homburg · Die Gesetzeslage lässt der Stadtverwaltung keinen Spielraum. Diese muss Anlieger an Straßensanierungen finanziell beteiligen. Nach den Anwohnern in der Erbacher Dürerstraße trifft es nun auch welche in der Homburger Innenstadt.

 Auch für die Sanierung der Kaiserstraße wird nun von den Anliegern, entgegen der ursprünglichen Ankündigung, eine finanzielle Beteiligung an der Sanierung eingefordert, nötig mache das auch die aktuelle Haushaltslage, so die Stadtverwaltung. Foto: Thorsten Wolf

Auch für die Sanierung der Kaiserstraße wird nun von den Anliegern, entgegen der ursprünglichen Ankündigung, eine finanzielle Beteiligung an der Sanierung eingefordert, nötig mache das auch die aktuelle Haushaltslage, so die Stadtverwaltung. Foto: Thorsten Wolf

Foto: Thorsten Wolf

Nicht nur die Grundstückseigentümer der Erbacher Dürerstraße haben in diesen Tagen Post von der Homburger Stadtverwaltung bekommen, in denen fällige Ausgleichsbeträge für Straßensanierung angekündigt wurden (wir berichteten). Auch Anlieger der Kaiserstraße und der Mainzer Straße im Bereich ab B 423 in Richtung Rondell/Jugendherberge wurden nun aufgefordert, sich an Sanierungsmaßnahmen der Vergangenheit in diesem Abschnitt zu beteiligen. Das Problem: Auch hier hatte die Homburger Verwaltungsspitze ursprünglich angekündigt, dass auf die Anlieger keine Kosten zukommen. "Nach derzeitiger Gesetzeslage werden keine Anwohner-Beiträge erhoben", hatte Rüdiger Schneidwind im Jahr 2007 in einer Bürgerversammlung angekündigt.

Nun kommt es auch hier anders. Und das wirft Fragen auf: Wie konnte sich die Lage so ändern, dass nun entgegen der Aussage von früher jetzt doch Ausbaubeiträge anfallen? Von welcher Gesetzeslage wurde gesprochen und wie und wann hat sich diese geändert? Dazu äußerte sich Rüdiger Schneidewind am Freitag gegenüber unserer Zeitung so: "An der Gesetzeslage hat sich im Prinzip nichts geändert. Daher war dieser Hinweis vermutlich ein Übermittlungsfehler." Vielmehr habe sich die Aussage auf die damalige Haushaltslage bezogen. "Im Jahr 2007 war für die Stadt Homburg letztmals ein ausgeglichener Haushalt möglich. Daher waren die Aussagen, keine Ausbaubeträge zu erheben, sicherlich vor diesem Hintergrund getätigt worden." Sobald der Haushalt allerdings nicht mehr ausgeglichen sei, stelle sich die Situation anders dar, "da in diesen Fällen die Kommunalaufsicht sehr genau darauf achtet, dass eine Kommune die ihr möglichen Einnahmen auch erzielt. Außerdem stehen diese Einnahmen immer im Zusammenhang mit den gezahlten Zuschüssen", so Schneidewind.

Doch wann muss ein Anwohner überhaupt für eine Straßensanierung zahlen? Die Grundlagen für die Ausgleichsbeträge erläuterte Stadt-Pressesprecher Jürgen Kruthoff: "Alle Maßnahmen, die über eine reine Instandhaltung hinausgehen, führen zur Erhebung von Ausbaubeiträgen." Dazu gehörten, so Kruthoff, die grundhafte oder grundlegende Sanierung oder eine Verbesserung des Zustandes. "Wird zum Beispiel der Fahrbahnbelag nur an der Oberfläche abgefräst und erneuert, müssen keine Beitrage erhoben werden. Geht die Sanierung aber bis in die Bindeschicht oder gar in den Unterbau der Straße, führt dies zu Beiträgen." Zu den möglichen Verbesserungen zählten, so Kruthoff, unter anderem der Ausbau von Geh- und Radwegen oder auch Straßenbegrünung.

Die betroffenen Anlieger scheinen also, entgegen anderslautender Ankündigungen, an einer finanziellen Beteiligung an der Sanierung nicht herum zu kommen. Müssen noch andere Grundstückseigentümer an anderen Straßen in Zukunft damit rechnen, zur Kasse gebeten zu werden? Jürgen Kruthoff: "In diesem Jahr vermutlich nicht mehr. Im kommenden Jahr werden voraussichtlich die Buschstraße in Erbach als kleine Maßnahme und die Brucknerstraße in Jägersburg abgerechnet."

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